von UWG Siegen
Antrag Schulwegsicherung „Am Rothenberg"
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich den verkehrssicheren Umbau der Bushaltestelle „Am Rothenberg“ umzusetzen und ein vernünftiges Parksystem einzurichten.
Soweit die Verwaltung Bedenken hinsichtlich der dringlichen Behandlung hat, bitten wir den Antrag im Rat am 21.09.2016 zu behandeln.
Begründung:
Im Rahmen der Schulwegsicherung haben der Rat und die Ausschüsse bereits mehrfach über die Umgestaltung der Bushaltestelle „Am Rothenberg“ beraten. Keiner der gefassten Beschlüsse wurde aber bis heute umgesetzt. Schülerinnen und Schüler müssen weiterhin im Kreuzungsbereich einsteigen und gehen dabei ein hohes Risiko ein, von vorbeifahrenden Fahrzeugen erfasst zu werden. Seitdem die Haltestelle „Am Ginsterhang“ von den Bussen nicht mehr angefahren wird, ist die Situation für die Schülerinnen und Schüler an der Haltestelle „Am Rothenberg“ noch angespannter geworden.
Die Situation ist so nicht mehr hinzunehmen und erfordert ein unverzügliches Handeln der Verwaltung.
Beschluss:
Der Antrag würde in die nicht öffentliche Verkehrsschaukommission überwiesen.
von UWG Siegen
Antrag soziale Benachteiligung von Frauen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen (u. a. Politik, Gewerkschaften, Arbeitgeber, Sozialverbände, Vereine) geeignete Maßnahmen zu entwickeln, um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Siegen zu verbessern.
Begründung:
Das Grundgesetz (Art. 3 Abs. 2) und Landesverfassung NRW garantieren die Gleichstellung von Frauen und Männern. Leider sieht sie Situation in Siegen anders aus.
Am 28.02.2001 hat der Rat der Stadt Siegen zwar auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) den Frauenförderplan beschlossen. Die Umsetzung des Frauenförderplans hat sich in der Verwaltung der Stadt Siegen sehr positiv bemerkbar gemacht. Leider ist diese positive Entwicklung nicht in allen Bereichen der Gesellschaft in Siegen erkennbar und es besteht daher Nachholbedarf: Laut einer Studie der Zeitschrift focus (Nr. 22/2016 vom 28.05.2016) über die Benachteiligung von Frauen befindet sich die Stadt Siegen auf Platz 50 von 77 untersuchten Städten. In Bezug auf den lokalen Arbeitsmarkt liegt Siegen danach nur auf Platz 53, bei der Beschäftigungsparität (Frauenbeschäftigungsquote) hat Siegen den schlechtesten Wert aller untersuchten Städte.
Darüber hinaus wurden von der Zeitschrift focus die Aspekte „Einkommen und Qualifikation“ (Bildung, gleiche Bezahlung, Altersarmut), Kriminalität (wie häufig werden Frauen Opfer von Straftaten, insbesondere von Vergewaltigung bzw. sexueller Nötigung) und „Spaß“ (Lebensqualität jenseits der Arbeit) verglichen. Lediglich in Bezug auf Kriminalität befindet sich Siegen auf einem akzeptablen Platz (24).
Diese Situation ist aus Sicht der UWG-Fraktion nicht hinnehmbar. Daher müssen von der Verwaltung geeignete Maßnahmen zur Verbesserung für die Frauen in Siegen getroffen werden.
Ergebnis:
Auszug aus der Niederschrift des Ausschuss für Soziales, Familien- und Seniorenfragen vom 15.09.2016
Herr Langer stellt zunächst klar, dass der Antrag keine Kritik an der Arbeit der Verwaltung zu dieser Thematik darstellen soll. In Bezug auf die im Antrag genannte Studie wurden zwei alarmierende Punkte festgestellt. Zunächst die Altersarmut der Frauen über 65, die in Siegen sehr hoch ist und weiterhin die Beschäftigungsparität. In beiden Bereichen sollte man gemeinsam diskutieren um daran zu arbeiten, Frauen besser zu stellen. Die UWG-Fraktion möchte ein Bewusstsein für die Problematik schaffen und einen Appell an die Gesellschaft richten.
Frau Bialowons-Sting macht darauf aufmerksam, dass die Altersarmut der Frauen bereits Thema im Ausschuss gewesen ist und damals berichtet wurde, dass betroffene Frauen starke Hemmungen haben um Unterstützung zu bitten.
Frau Jung hat den Antrag als Kritik an der Gleichstellungsbeauftragten empfunden, die jedoch sehr gute Arbeit leistet. Wenn mehr Einsatz gefordert wird, müssen auch die finanziellen Möglichkeiten geschaffen werden, um z. B. das Team zu vergrößern. Sie findet den Antrag deshalb nicht auskömmlich. Siegen bietet durch die starke Betreuungssituationen an den Schulen und Kindergärten gute Möglichkeiten für Frauen in Berufstätigkeit.
Frau Kratzel erläutert ihr Tätigkeitsfeld und berichtet über verschiedene Aktionen und Projekte von Trägern und Institutionen in die sie involviert ist. Gleichstellung ist eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe an der viele Akteure beteiligt sind. Sie als Gleichstellungsbeauftragte kommt ihren Aufgaben und Pflichten, die unter anderem in der Gemeindeordnung festgeschrieben sind nach und hat bereits viel erreicht, wie z. B. den Verhütungsmittelfond. Zur Studie merkt Sie an, dass dort Städte verglichen wurden die stark unterschiedliche Bewohnerzahlen aufweisen. Grundsätzlich empfindet sie das Ergebnis der Studie befriedigend und nennt einige positive Aspekte und Maßnahmen in Siegen. Zum Thema der Altersarmut stimmt sie Frau Bialowons-Sting zu und ergänzt, dass es sich um Frauen handelt, die kaum bzw. nie in die Rentenkassen eingezahlt haben. In diesem Zusammenhang macht sie auf die bedenkliche Situation aufmerksam, dass auch heutzutage viele Frauen in Minijobs arbeiten und keine oder sehr geringe Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Herr Langer wiederholt, dass man keine Kritik an der Verwaltung üben, sondern die Aufmerksamkeit auf die Probleme lenken wollte. Wenn die Verwaltung signalisiert, dass ein weiteres Instrument wie z. B. ein Arbeitskreis nicht benötigt wird und die bisherige Aufstellung auskömmlich ist, dann ist man damit zufrieden. Positiv ist es, dass im Ausschuss darüber diskutiert, die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten beleuchtet und die Sensibilisierung für die Gleichstellung angegangen wurde.
Herr Molzberger hat den Antrag ebenfalls als Kritik an der Verwaltung aufgefasst und hätte eine Anfrage für sinnvoller erachtet. Er hat Zweifel an der Seriosität der Studie. Da man den Antrag für zu unkonkret hält, wird dieser durch die SPD-Fraktion abgelehnt. Herr Cziba sieht zwar Verbesserungspotenzial beim Thema Gleichstellung, den Beschlussvorschlag sieht er jedoch als zu unkonkret an, da keine Maßnahmen genannt werden.
Frau Bialowons-Sting schließt sich den Vorrednern an und bescheinigt Frau Kratzel eine sehr gute Arbeitsleistung. Den Antrag wird man ablehnen, da man der Meinung ist, dass die Aufgabe in den Händen der Gleichstellungsbeauftragten gut aufgehoben ist und dort weitergeführt werden sollte.
Frau Kratzel macht deutlich, dass bereits über die Jahre Systeme aufgebaut wurden, die in diesem Tätigkeitsfeld agieren. Die Einrichtung eines zusätzlichen Arbeitskreises wird deshalb nicht für notwendig erachtet. Zum Thema der Frauenerwerbstätigkeit stellt sie klar, dass Frauen, die sich bewusst für die Familienarbeit entscheiden nicht diskriminiert werden dürfen. Die freie Entscheidung ist dabei das Wichtige. Herr Langer zieht den Antrag daraufhin zurück.
von UWG Siegen
Antrag Installation einer Schuldenuhr
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Verdeutlichung der Verschuldung der Stadt Siegen eine „Schuldenuhr“ zu installieren. Dies kann entweder durch eine am Rathaus angebrachte Uhr oder durch eine virtuelle Schuldenuhr an prominenter Stelle auf der Homepage der Stadt Siegen erfolgen.
Begründung:
Im März 2016 wurde der UWG-Fraktion bei den Äußerungen über den Umgang mit dem Herrengarten-Komplex von anderen Fraktionen ein „Spiel mit dem Feuer“ vorgeworfen. Angesichts der massiven Steuererhöhungen der Jamaika-Koalition und der Haushaltssperre waren diese Warnungen der UWG-Fraktion aber vollkommen berechtigt.
Um für die Bürgerinnen und Bürger die Schuldenproblematik der Stadt Siegen transparenter zu gestalten, ist eine Schuldenuhr, die das Fortschreiten der Verschuldung durch sekundenweise Aktualisierung verdeutlicht, ein vielfältig eingesetztes Mittel.
In Nordrhein-Westfalen wird diese Verdeutlichung der Schulden schon in vielen Städten und Gemeinden genutzt. Die Kosten für die Einrichtung und für die laufenden Kosten sind jeweils überschaubar. Beispielsweise hat die Einrichtung einer Schulden-Uhr am Rathaus der Gemeinde Bienenbüttel Kosten von 200 Euro verursacht, die laufenden jährlichen Kosten betragen 80 Euro.
Ergebnis:
Auszug aus der Niederschrift des haupt- und Finanzausschusses vom 07.09.2016
Verweisend auf einen entsprechenden Antrag im Jahr 2011 hält es die UWG-Fraktion nach wie vor für angebracht, so Herr Langer, die Bevölkerung sachlich über den Schuldenstand zu informieren und diesen vor Beginn neuer Leuchtturm-Projekte zu reduzieren. Als Beispiel nennt er einige Ruhrgebietsstädte. Herr Pfeifer erklärt für die SPD-Fraktion den Vorschlag als populistisch. Er diene nicht der Aufklärung sondern trage vielmehr zu der irrigen Annahme bei, das Geld würde zum Fenster herausgeworfen. Es sei falsch, wirtschaftliches Handeln auf das Vermeiden bzw. die Senkung von Schulden zu reduzieren und Investitionen in die Zukunft zu unterlassen.
Herr Gräbener sieht eine Hauptursache der schwierigen Haushaltssituation in der Missachtung des Konnexitätsprinzips. Eine Schuldenuhr sei nur dann sinnvoll, wenn auch die ausstehenden Zahlungen von Bund und Land angezeigt und täglich aktualisiert würden. Herr Dr. Sonneborn unterstützt die Anbringung einer Schuldenuhr als eine zwar unbequeme, aber notwendige Idee. Er hält diese angesichts der in seinen Augen wirtschaftlich widersinnigen Überlegungen zu mehr Gewerbegebieten für mehr Gewerbesteuer, zu einer Landesgartenschau oder zu einem neuen Hallenbad für einen richtigen Warnhinweis. Herr Boller ist der Meinung, dass man mit einer einfachen Schuldenuhr dem sehr komplexen Thema nicht gerecht werden kann. Beispielsweise ist es notwendig, zwischen Kassenkrediten und Investitionskrediten zu differenzieren. Die Bürgerinnen und Bürger können sich in den öffentlichen Sitzungsunterlagen über die finanzielle Situation der Stadt Siegen informieren. Dass es mit dem Vorschlag nur um Populismus geht zeigt auch die Begründung des Antrags, die eher zur Verwirrung als zur Information beiträgt.
Herr Walter schließt an, dass der Fordernde auch sein Handeln darauf ausrichten muss. Dieser Regel ist z. B. das städtische Mitglied der UWG bei der Abstimmung über den Kreishaushalt nicht gefolgt, wo erhebliche Mittel zugunsten der Stadt hätten bewirkt werden können. Herr Heupel hält abschließend fest, dass die Mitglieder des Rates nicht nur verantwortlich für einen sparsamen Mitteleinsatz sind, sondern auch dafür Sorge tragen, dass die Stadt attraktiv und lebenswert bleibt. Trotz aller Gegenargumente bleibt die UWG-Fraktion bei ihrem Vorschlag, so Herr Langer. Bürgermeister Mues sieht ein Hindernis darin, dass die in Siegen zu berücksichtigenden Fakten nicht berücksichtigt und dargestellt werden könnten. Aufgrund der wirtschaftlichen Struktur der Industrieunternehmen kann die Stadt Siegen an dem seit mehreren Jahren bestehenden Gewerbesteuerboom nicht partizipieren. Eine Schuldenuhr ist vor diesem Hintergrund nicht hilfreich.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Verdeutlichung der Verschuldung der Stadt Sie-gen eine „Schulden-Uhr“ zu installieren. Dies kann entweder durch eine am Rathaus angebrachte Uhr oder durch eine virtuelle Schulden-Uhr an prominenter Stelle auf der Homepage der Stadt Siegen erfolgen.
Beratungsergebnis: 1 Stimmen dafür, 16 dagegen, 0 Enthaltungen
von UWG Siegen
Anfrage Kurdische Gesellschaft
Wie wir der Siegener Presse entnehmen konnten, hat die Verwaltung für die Durchführung einer einwöchigen Aktion der Kurdischen Gesellschaft eine Sondernutzungsgenehmigung für einen Informationsstand wo man sich u.a. für die Freilassung des Führers der Terrororganisation PKK, Abdullah Öcalan ausgesprochen hat, genehmigt. Die PKK wurde durch die Bundesregierung bereits im Jahre 1993 verboten; ein EU-weites Verbot der PKK besteht seit 2002. Die Bundesregierung hat eine Aufhebung des Verbots der kurdischen Arbeiterpartei PKK trotz deren Neuausrichtung, zuletzt im Jahr 2015, abgelehnt. Insoweit dürfte nach unserem Rechtsverständnis zumindest die tatsächliche inhaltliche Ausrichtung des Informationsstandes nicht genehmigungsfähig sein. Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:
- Ist die Stadtverwaltung der Auffassung, dass Aktionen gleichen oder vergleichbaren Inhalts rechtlich zulässig sind?
- Da eine Zuständigkeit der Polizei, -zumindest für die Genehmigung, bzw. die nachträgliche Rücknahme der Genehmigung nicht gegeben ist, bitten wir um Mitteilung wie es in Siegen zu dieser Genehmigung kommen konnte, bzw. welche Argumente dafür gesprochen haben, dass die Genehmigung trotz der in Siegen entstandenen Auseinandersetzungen zwischen Türken und Kurden und dreier Polizeieinsätze aufrechterhalten geblieben ist.
- Des Weiteren konnten wir der Presse entnehmen, dass sich der Kurdische Verein dem Integrationsrat der Stadt Siegen parallel vorgestellt hat. Wir bitten um Auskunft, ob auch dort eine gleichartige Ausrichtung der Vorstellung bezüglich der Freilassung des Abdullah Öcalan gegeben war.
- War das Aufhängen eines Transparentes in der Größenordnung >2,5 m. Länge über dem Infostand im oberen Teil der Stadtmauer von der Genehmigung erfasst, bzw. ist das Aufhängen derartiger Werbebanner bei vergleichbaren Aktionen zulässig oder widerspricht dies dem Ortsrecht?
Die Anfrage wurde aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen zurückgezogen.