von UWG Siegen
Antrag Schiedsamtsbezirke in Siegen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in der letzten Vergangenheit gab es vereinzelt Schwierigkeiten die in der Zuständigkeit der fünf Bezirksausschüsse liegenden, freiwerdenden Schiedsamtsbezirke neu zu besetzen. Wir haben vor diesem Hintergrund in Erfahrung bringen können, dass die Attraktivität dieses wichtigen Amtes insbesondere dadurch gemindert sein könnte, dass aufgrund der lediglich geringen Anzahl anstehender Streitschlichtungsverfahren die Attraktivität dieses Amtes gesunken ist. Durch die Vielzahl der Schiedsamtsbezirke bedingt, haben die Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber häufig nur wenige Fälle im Jahr zu erledigen. Dadurch entsteht nicht die zur effizienten Amtsausübung erforderliche Routine; in der Fortbildung erworbenes Wissen geht mangels Anwendung verloren. Dies erschwert die Tätigkeit der Schiedsleute in nicht unbeträchtlichem Maße. Auch eine vergleichende Gegenüberstellung anderer Städte führt zum Ergebnis, dass dort, gemessen an der Einwohnerzahl, eine erheblich geringere Anzahl von Schiedsamtsbezirken gebildet wurde. So gibt es in Detmold lediglich zwei, in Herford drei, in Hagen neun und in Iserlohn lediglich drei Schiedsamtsbezirke.
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:
Der Bürgermeister wird gebeten in Verbindung mit den örtlich zuständigen Gerichten in Siegen zu überprüfen, ob nicht eine Reduzierung der Schiedsamtsbezirke auf die Anzahl der Bezirksausschüsse sinnvoll und effizienter wäre. Des Weiteren bitten wir den Bürgermeister auf der Basis des erzielten Ergebnisses Beschlussvorschläge zu unterbreiten.
Ergebnis:
Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 29.06.2016
Die SPD-Fraktion unterstützt den Antrag ausdrücklich, eine Überprüfung vorzunehmen, erklärt Herr Rujanski. Herr Gräbener schließt sich seinem Vorredner an. Herr R. Heupel verweist darauf, dass sich nicht immer Interessenten für dieses Amt finden. In solchen Fällen kann eine Zusammenlegung von Schiedsbezirken sinnvoll sein. Eine generelle Reduzierung hält die CDU-Fraktion nicht für notwendig.
Frau Stinner ist als ehemalige Schiedsfrau der Meinung, dass der Antrag der Stär-kung des Ehrenamtes entgegenläuft. Zudem ist eine Reduzierung der Schiedsbezir-ke nicht bürgerfreundlich. Zum einen müssen die Streitenden lange Wege in Kauf nehmen, zum anderen fehlt der Schiedsperson möglicher Weise die unmittelbare Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten. Wichtiger ist aus ihrer Erfahrung die Kompe-tenz und Akzeptanz der Schiedspersonen. Frau Strunk ergänzt, dass sich Schiedspersonen häufig auch in anderen Bereichen ehrenamtlich engagieren und daher die zeitlichen Ressourcen begrenzt sind. Herr Bertelmann hat Informationen, dass nur wenige Fälle im Jahr zu bearbeiten sind, was zu Lasten der Routine geht.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird gebeten, in Verbindung mit den örtlich zuständigen Gerichten in Siegen zu überprüfen, ob nicht eine Reduzierung der Schiedsamtsbezirke auf die Anzahl der Bezirksausschüsse sinnvoll und effizienter wäre. Des Weiteren wird gebeten, auf der Basis des erzielten Ergebnisses Beschlussvorschläge zu unterbreiten.
Beratungsergebnis: Mehrheitlich dafür (einige Gegenstimmen, einige Enthaltungen)
von UWG Siegen
Anfrage Mietpreise für Sozialschwache
Günstiger Wohnraum wird, insbesondere bedingt durch die große Anzahl von Studierenden und die steigende Anzahl unterzubringender Flüchtlinge nach unserem Kenntnisstand kaum angeboten. Die Mieten sind stetig steigend; Wohnungen deren qm-Preise im Bereich bis zu 5,00 € liegen sollen kaum noch auf dem Markt vorhanden sein. Dies trifft dann auch immer häufiger Empfänger von Sozialhilfe- und Hartz-IV-Leistungen, wo die festgelegten Obergrenzen für derartige Leistungen unterhalb der auf dem Markt angebotenen Mietwohnungen liegen. Um die Situation und die daraus erwachsenen Handlungserfordernisse besser beurteilen zu können, bitten wir um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
- Wie beurteilt die Verwaltung den Wohnungsmarkt in der Stadt Siegen für die Empfänger der o.g. Sozialleistungen?
- Gibt es genügend Wohnraum für 5 € pro Quadratmeter?
- Gibt es Erkenntnisse über den Umfang (Anzahl) über Entscheidungen von Job-Center und Sozialverwaltung über die Angemessenheit von Mietraum und Miethöhe?
- Ist es richtig, dass die Obergrenze der Sozialleistungen für die Kaltmiete pro Quadratmeter unterhalb der Mietpreis-Obergrenze gemäß Wohnraumförderungsbestimmungen liegt?
- Gibt es in der Stadt Siegen aktuell Bauprojekte für günstigen Wohnraum (<5 €/m²)?
- Wenn ja, um wie viele Wohneinheiten und welche Art von Wohnungen handelt es sich?
Auszug aus der Niederschrift (Seite 3) vom 10.03.2016:
Herr Schmidt beantwortet die Anfrage der UWG-Fraktion wie folgt:
Vorbemerkung: Die Zuständigkeit für die Wohnraumförderung (z. B. Bewilligung von Fördermitteln) und die Festlegung der Kriterien für angemessenen Wohnraum liegt beim Kreis Siegen-Wittgenstein. Der zuständige Geschäfts-/Fachbereich hat daher bereits das Gespräch mit den entsprechenden Bereichen der Kreisverwaltung ge-sucht und der Bürgermeister hat die Thematik in die Bürgermeisterkonferenz einge-bracht.
1. Wie beurteilt die Verwaltung den Wohnungsmarkt in der Stadt Siegen für die Empfänger von Sozialhilfe- und Hartz-IV-Leistungen?
Antwort: Die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern stellt derzeit eine der größten Herausforderungen für die Stadt Siegen dar. Zielsetzung ist eine möglichst schnelle Unterbringung und Vermittlung in vorhandenen regulären Wohnraum. Darüber hinaus wird es kurz- und mittelfristig notwendig sein zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
In der Stadt Siegen war die ausreichende Wohnraumversorgung für Bezieher von Sozialleistungen bereits vor dem massiven Anstieg des Zuzugs von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu den vorgegebenen Angemessenheitsgrenzen schwierig. Verwiesen wird hier u.a. auf das Wohnungsmarktkonzept (Vorlage 143/2014). Die Situation hat sich nun noch einmal deutlich verschärft.
Im fünften LEG-Wohnungsmarktreport (auch freifinanzierte und private Wohnungen) von 2014 wird beispielsweise festgestellt, dass seit 2009 eine Mietsteigerung von 15 – 30 % im Kreisgebiet erfolgt ist, so dass die durchschnittlichen Mieten in der Stadt Siegen bei 6,15 €/m² liegen.
2. Gibt es genügend Wohnraum für 5 € pro Quadratmeter?
Antwort: Nach Einschätzung der Verwaltung gibt es keinen ausreichenden bezahlba-ren Wohnraum in der Stadt Siegen. Zu berücksichtigen ist, dass das Defizit an Wohnraum je nach Haushaltsstruktur variiert. Die größte Nachfrage und das kleinste Angebot bestehen im Bereich der kleinen Wohnungen für 1-Personenhaushalte. Bei der städtischen Wohnungsvermittlungsstelle sind 60 % der Wohnungssuchenden 1-Personenhaushalte. Nur 8 % der freigemeldeten Wohnungen sind aber für 1 Person. Ebenso finden sich auf dem privaten Wohnungsmarkt kaum angemessene Wohnungen. Nur 7 - 13 % der Wohnungen liegen im vorgegebenen Rahmen.
3. Gibt es Erkenntnisse über den Umfang (Anzahl), über Entscheidungen von Job-Center und Sozialverwaltung und über die Angemessenheit von Mietraum und Miethöhe?
Antwort: Aus dem Bereich des Jobcenters Siegen liegen keine Angaben vor. Der Verwaltung ist aber bekannt, dass es viele Haushalte gibt, die in Wohnungen über der Angemessenheitsgrenze leben und die übersteigenden Miet- und Nebenkosten von ihrem ohnehin geringen Lebensunterhalt zahlen müssen.
Für den Bereich der Personen im Bezug von Leistungen nach dem AsylbLG ist fest-zustellen, dass laufend Vorsprachen zu Wohnungsangeboten und auch Mietverträgen stattfinden. Eine Statistik hierzu wird nicht geführt. Hinzuweisen ist, dass die städtische Leistungsabteilung eine Bewertung des "Gesamtpaketes“ vornimmt, d. h. maximal zustehende Wohnungsgröße (53 / 67, 80, 95 usw.) x 5,00 € Grundmiete zuzüglich 1,40 Nebenkosten (ohne Heizkosten) ergeben den maximalen Höchstbetrag.
4. Ist es richtig, dass die Obergrenze der Sozialleistungen für die Kaltmiete pro Quadratmeter unterhalb der Mietpreis-Obergrenze gemäß Wohnraumförde-rungsbestimmungen liegt?
Antwort: Die Kriterien für angemessenen Wohnraum nach Größe und Kaltmiete wurden seit Gültigkeit des neuen SGB II (sog. „Hartz IV) im Jahre 2005 nicht verändert bzw. angepasst. Da die Mieten auch zuvor nicht angehoben wurden, sind diese mindestens 15 Jahre nicht mehr vom Kreis Siegen-Wittgenstein angepasst worden.
Die Miethöhe im sozialen Wohnungsbau liegt bereits bei 30 % der Wohnungen über 5,- €. Nach den derzeitigen Angemessenheitskriterien können Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB XII noch nicht einmal alle freigemeldeten Sozialwohnungen beziehen, da nur 5 € pro m² übernommen werden.
Bei Erstbezug einer neu errichteten Sozialwohnung liegt die Miete bei 5,25 € pro m² (Siegen liegt im Mietniveau 3). Die kalten Betriebskosten (ohne Heizung) betragen (besonders in Hochhäusern) bis zu 2,32 € pro m². Übernommen werden höchstens 1,68 €. Da diese Wohnungen nicht ausreichend zur Verfügung stehen, zahlen zunehmend viele Menschen die übersteigenden Miet- und Nebenkosten von ihrem ohnehin zu geringen Einkommen oder Regelsatz.
5. Gibt es in der Stadt Siegen aktuell Bauprojekte für günstigen Wohnraum (<5 €/m2)?
Antwort: Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist seit 2007 Bewilligungsbehörde für den Bau von öffentlich geförderten Wohnungen. Daher liegen hierzu keine Angaben vor. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass der in den vergangenen Jahren erfolgte gering-fügige Neubau nicht das Auslaufen der Bindungen von ehemals öffentlich geförderten Wohnungen ersetzt. Laut Modellrechnung der NRW Bank sinkt die Zahl der 2385 Sozialwohnungen in Siegen bis zum Jahre 2025 nochmals um 39 %.
6. Wenn ja, um wie viele Wohneinheiten und welche Art von Wohnungen handelt es sich?
Antwort: Da die Frage 5 nicht mit „Ja“ beantwortet wurde erübrigt sich eine Antwort zu Frage 6.
Frau Bammann ergänzt, dass heute ein Gespräch zu dieser Thematik zwischen dem Bürgermeister und dem Landrat stattgefunden hat. In diesem Jahr sollen die Voraus-setzungen für den Haushalt 2017 geschaffen werden, damit sich der Kreistag intensiv mit dem Thema auseinandersetzen kann um eine angemessene Regelung zu finden.
Herr Langer möchte erfahren, ob geplant ist den Betrag pro Quadratmeter, der als Grundmiete anerkannt wird, auf mindestens 5,50 € zu erhöhen, damit die Chance besteht, das sozial schwächere Personen Wohnraum anmieten können.
Frau Bammann erläutert, dass der Kreis die Sozialhilfe an die Stadt delegiert hat. Es besteht somit seitens der Stadt kein Handlungsspielraum für eine Erhöhung der Leis-tungen. Durch das Gespräch mit dem Landrat wird dies nun seitens des Kreises bearbeitet. Eine Umsetzung wird jedoch erst im Haushalt 2017 möglich sein.
von UWG Siegen
Leben ohne Plastik in Siegen
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von UWG Siegen
Haushaltsrede 2016 des Fraktionsvorsitzenden der UWG Günter Bertelmann
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates,
Ich möchte mich, weil nach unserer Auffassung die kleingliedrige Beschäftigung mit einzelnen Einnahme- und Ausgabebereichen keineswegs zielführend ist, eher grundsätzlich mit unserer Finanzsituation und Möglichkeiten zur Bewältigung der Unterfinanzierung beschäftigen und kritisch auseinandersetzen. Auf eine Bewertung der von Jamaika und SPD eingereichten Zusatzanträge werde ich dabei allerdings nicht verzichten
„Defizitplan der Stadt Siegen für das Haushaltsjahr 2016“ könnte man als Überschrift für das mit neutraler Bezeichnung „Entwurf Haushalt 2016“ heute zur Behandlung und Beschlussfassung vorliegende Werk, wählen. So kann man eine von vornehinein mit einem Negativergebnis von fast 22 Millionen Euro ausgestattete Planung auch nennen.
Dieses Ergebnis ist nicht mit einem finanzpolitischen Schnupfen zu vergleichen. Es ist, um bei dem Vergleich mit einer Erkrankung zu bleiben, die Diagnose einer seit langem andauernden schweren chronischen Erkrankung, die viele Städte und Gemeinden in Deutschland befallen hat.
Um auf den Krankheitsverlauf einzugehen ein paar Fakten.
Im Jahre 2009 wurde den kränkelnden Kommunen ein neues Instrumentarium für die Haushaltswirtschaft gegeben. Nach Kameralistik kam NKF. Und wenn wir uns die Haushaltssatzung des Jahres 2009 anschauen, werden wir feststellen, dass wir zum damaligen Zeitpunkt von Erträgen in Höhe von 215 Millionen Euro und Aufwendungen in Höhe 231 Millionen Euro ausgegangen sind. Der damalige Höchstbetrag für die Inanspruchnahme von Kassenkrediten –also der Kontokorrentkredite- wurde auf 115 Millionen Euro festgesetzt. Die Grundsteuer lag bei 420%, der Gewerbesteuer-satz betrug 450 v.H. Mit maximal 2 Millionen Euro waren die Kredite für Investitionen gedeckelt.
Vergleichen wir nun den vorliegenden Entwurf 2016 mit den damaligen Zahlen, so stellen wir fest, dass die Steigerungsraten bei den Erträgen -252 Millionen Euro (plus 17, 2%) und bei den Aufwendungen 274 Millionen (plus 18,6 %) auf den ersten Blick eher moderat sind. Bei genauer Betrachtung haben diese beiden – und auch die da-zwischenliegenden- eins gemein: Wir haben konsequent und beständig mehr ausgegeben, als uns zur Verfügung stand.
Nun kann man ja sagen, das sind Aufwendungen, die zur Aufrechterhaltung und Sicherstellung der kommunalen Aufgaben in diesem Umfang erforderlich waren und auch noch sind. Ok !
Wenn wir uns nun die Investitionsseite anschauen, stellen wir fest, dass bei stark gefallenen Zinssätzen die Investitionskredite um gar 115 % gestiegen sind. Was bedeutet dies in der angewandten Praxis?
Es bedeutet, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir permanent über unsere Verhältnisse leben. Es bedeutet, dass wir immer mehr bestellen, als wir uns leisten können – und, dass wir permanent so weiter machen.
Die Tatsache, dass die Stadt Siegen da nicht alleine ist, dass es anderen Städten, insbesondere an der Ruhrschiene noch erheblich schlechter geht, ist da wenig tröstlich.
Wir sind uns bei der Anamnese der Entwicklung dieser finanzpolitischen Katastrophe sicherlich darin einig, dass diese in starkem Maße durch die permanente Unterdeckung der zur Verfügung gestellten Finanzierungsmittel beeinflusst wird. Bund und Länder bestellen ebenfalls mehr als sie bereit –oder auch in der Lage- sind zu bezahlen.
Werfen wir nun noch einmal einen Blick auf die Entwicklung der Kassenkredite. Und beachten wir dabei die alte Weisheit, wonach derjenige, der dauerhaft über sei-ne Verhältnisse lebt, unbarmherzig Baden geht!
Mit der Festsetzung der maximalen Kassenkredite auf 280 Millionen Euro verzeichnen wir seit 2009 eine Steigerung der Realverschuldung um 143 %.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Höhe der dauerhaft in Anspruch genommenen Kassenkredite überschreiten die prognostizierten Gesamtjahreseinnahmen um fast 30 Millionen Euro oder fast 20%. Eine Privatperson wäre in einer vergleichbaren Situation überschuldet, kreditwürdig wären wir in Anbetracht des Eigenkapitalverzehrs der letzten Jahre schon lange nicht mehr.
Zusammenfassend zitiere ich unseren neuen Kämmerer, Herrn Cavelius, der seine Diagnose des Debakels, zugegeben stark vereinfacht, aber gleichwohl zutreffend bei allen Fraktionen zusammengefasst hat, indem er sagt:
Wir haben nicht nur ein Einnahmeproblem – wir haben überwiegend ein Ausgabeproblem.
Die Landesregierung hat unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass alle Städte und Gemeinden, die über keinen ausgeglichenen Haushalt verfügen, verpflichtet werden, diesen bis zum Jahre 2022 auszugleichen. Ich habe dieses Verfahren und den Zeitraum mit der Überschrift „Linie 22“ versehen.
Das Projekt „Linie 22“ kann aber nur erfolgreich sein, wenn sich alle Fraktionen im Rat der Stadt Siegen dieses Ziel zu Eigen machen. Wenn wir gemeinsam nach Wegen suchen aus dieser Misere heraus zu kommen und wenn wir, zumindest die bereits getroffenen Einsparbeschlüsse, konsequent umsetzen.
Ich möchte dies am Beispiel des durch den Rat mit großer Mehrheit getroffenen Beschlusses, wonach im Zeitraum von 2014 bis 2018 jede zweite freiwerdende Stelle, -47,5-, nicht wieder besetzt werden sollen, deutlich machen.
Wurde dieser Beschluss umgesetzt? Nein!
Nun liegt uns ein als Antrag 1 bezeichneter, fast gleichlautender Antrag vor, der dieses Ziel aber erst bis zum Jahr 2022 definiert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen Ihren Antrag nicht, wir haben bereits einen Beschluss, der uns auf-gibt, vergleichbare Einsparungen bereits bis zum Jahr 2018 zu generieren. Dieser Beschluss ist kein Einsparvorschlag, im Gegenteil streckt er die Sparmaßnahmen und die Effekte um glatte 4 Jahre. Er gefährdet damit die Linie 22.
Erstaunt entnehmen wir zudem dem Antrag, dass man dieses Ziel u. a, mit der Reduzierung von Hierarchien in der Stadtverwaltung erreichen wolle. Und genau das haben - bis auf die FDP- die antragstellenden Fraktionen vehement abgelehnt, indem man den auf Intension von UWG und FDP bereits beschlossenen Antrag zur Abschaffung der Fachbereichsleitungsebene wieder einkassiert und aufgehoben hat. Und dies zu einem Zeitpunkt, zu dem man diesem Ziel durch altersbedingte Abgänge bereits kurzfristig hätte umsetzen können.
Ich bin mal gespannt wie diese Reduzierung der Hierarchien in der Praxis aussehen soll. Zur Umsetzung dieses Zieles bedarf es zudem einer umfangreichen Aufgaben-kritik sowie einer detaillierteren Kostenrechnung für alle städtischen Aufgaben. Denn, wie bei der Beschlussfassung zur Stellenreduzierung 2014-2018, sagen Sie wiederum nicht, wie das Ziel erreicht werden soll. Die Verwaltung hat hierzu, gleichwohl 2 Jahre ins Land gegangen sind, bisher ebenfalls keine Ausführungen gemacht. Eine Stellungnahme des Personalrats hierzu ist uns auch nicht bekannt. Insofern würden wir eine derartige Stellungnahme vor der Beschlussfassung über diesen Antrag sehr begrüßen.
Ich gehe nunmehr, weil es thematisch passt auf den Antrag 6, Flüchtlingskosten, ein. Diesen Antrag werden wir gerne unterstützen, da wir nur so die Aussage von Bund und Land überprüfen können, wonach die den Städten und Gemeinden durch die Flüchtlingsproblematik entstehenden Kosten erstattet werden sollen.
Aus den mit allen Landesregierungen, egal welcher politischen Prägung, gemachten Erfahrungen wissen wir, dass Zuschüsse für neue Aufgaben oftmals, nach anfänglich meist auskömmlicher Finanzierung, nach und nach geringer werden und am Ende sogar gänzlich ausbleiben können.
Wir haben daher die Befürchtung dass die Bewältigung dieser großen Aufgabe, die in unserer Gesellschaft mit großem Verständnis und sehr viel Engagement der Mitbürger angenommen worden ist, nicht dauerhaft die aktuell noch zugesicherte Unterstützung von Bund und Land erfährt.
Ich möchte nun auf Ihren Antrag 2 zu den Hallenbädern eingehen. Vor zwei Monaten, gab der Nachrichtensender Freies Jamaika bekannt, dass die notwendigen Beschlüsse zu Erhalt oder zur Schließung des Löhrtorbades, mit dem Haushalt 2016 erfolgen sollten.
Weil Sie eine konkrete Beschlussfassung scheuen, verschieben Sie die Entscheidung erneut und wollen sich hinter einem neuen Gutachten verschanzen.
Für den Beschluss „Schließung des Löhrtorbades Ja oder Nein“ brauchen wir kein Gutachten. Dafür haben wir bereits eins und die dortigen Aussagens, wonach wir ein Bad zu viel hätten, sind bereits vorhanden, an den Umständen hat sich nichts geändert und die Unwirtschaftlichkeit der 3 Bäder ist anhand der in den letzten Jahren angefallenen Kosten deutlich nachgewiesen. Hier bedarf es lediglich eines Beschlusses Ja oder nein.
Indem Sie den Untersuchungsumfang für das Gutachten mit einem Neubau des Hal-lenbades Weidenau oder – wie es unter 1b Ihres Antrags zu lesen ist – gar mit einem Neubau eines Zentralbades in Weidenau, was ja eine Schießung von Löhrtor und Eiserfeld bedeuten würde, definieren, verlassen Sie die Linie 22 vollständig. Dies wird richtig Geld kosten, was wir nicht haben. Ich habe mal „gegoogelt“. In Kiel sind 23,6 Millionen veranschlagt, im Schulsportbad an der Erft waren 30 Millionen veranschlagt, zwischenzeitlich waren die Kosten bei 40 Millionen und enden wird man bei 70 Millionen.
Ein Zentralbad, und das sollten Sie den Bürgerinnen und Bürgern in Siegen zugleich sagen, bedeutet zudem einen Kahlschlag im Vereinssport und allein aus den Grün-den der damit auftretenden Wegezeiten, eine nachhaltige Reduzierung des Schulschwimmens.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können uns derartige Spielereien nicht leisten.
Jeder Euro, der im Januar 2016 verausgabt wird, kommt erst im Februar / März 2017 in die Kassen dieser Stadt!
Das Projekt Siegen zu neuen Ufern werden wir 2016 fertigstellen. Damit ist es aber nicht getan. Dieses Projekt kann nur dann zu einem vollen Erfolg werden, und das dürften alle Befürworter bei der Beschlussfassung gewusst haben, wenn wir unmittelbar danach den Bereich Herrengarten / Brüder Busch Straße neu ordnen. Das wird teuer werden. Gleichwohl müssen wir diesen Weg beschreiten und neue Maßnahmen nach Möglichkeit unterlassen.
Die Anträge 3 und 4 werde ich gemeinsam abhandeln.
In der jetzigen Situation können derartige Steuererhöhungen nur dann gegenüber dem Bürger und der Wirtschaft vertreten werden, wenn die Mehreinnahmen ausschließlich zur Reduzierung des Defizits eingesetzt und gleichzeitig Sparmaßnahmen ausgemacht und tatsächlich realisiert werden.
Die Steuerhöhungen der vergangenen Jahre, das hat die Erfahrung gezeigt, wurden nachweislich nicht dafür aufgewendet. Vielmehr zeigt die Erfahrung, dass wir immer neue Maßnahmen oder Projekte finden, alle schön toll, die aber leider über keine auskömmliche Finanzierung verfügen und keinesfalls eine Umkehr des bisher beschrittenen Wegs der nachhaltigen Haushaltsverschlechterung bedeuten würden. Ich mache dies an dem Projekt Landesgartenschau fest.
Die Endabrechnung derartiger Aktionen zeigt, dass die Ausrichterstädte einer Landesgartenschau allesamt auf Millionenbeträgen sitzen geblieben sind.
Schon bei der Finanzierung des Gutachtens, für welches Sie die Finanzierung mit Sponsorengeldern und für die Stadt haushaltsneutral garantierten, spielen Sie mit gezinkten Karten.
Indem Sie die Übernahme dieser Kosten durch die Sparkasse - sagen wir mal - erbeten haben, ist Ihnen ganz genau bekannt, dass genau diese Mittel, die in der Vergangenheit überwiegend im Jugend- und Sozialbereich der Stadt Siegen zur Finanzierung von Maßnahmen, die für die die Stadt keine Mittel aufbringen kann, eingesetzt wurden. Und genau bei diesen Maßnahmen werden sie im Jahr 2016 fehlen. Ausschüttungen gibt es in einer Beteiligungsgesellschaft nur einmal.
Dem Antrag 5, die Elternbeiträge im Bereich der Kindertageseinrichtungen für Einkommen über ab 60.000 € zu erhöhen werden wir zustimmen. Wir halten diese Maßnahme für vertretbar.
Soweit zu den Anträgen.
Wie sollte unserer Meinung nach, der Weg zur Realisierung der Linie 22 aussehen?
Herr Cavelius hat als Kämmerer den Vorschlag gemacht, dass in einem gesonderten Gremium, welches auch mit Beschlusskompetenzen ausgestattet sein sollte, Möglichkeiten zur Reduzierung von Ausgaben und zur Verbesserung der Einnahmesituation erörtert und diese dem Rat zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt werden sollten.
Wir haben diesen Vorschlag in unserer Fraktion diskutiert und halten diesen Weg für erfolgversprechend, wenn alle Fraktionen das Ziel 2022 im Auge behalten.
Wir plädieren daher dafür, dass z.B. der Haupt- und Finanzausschuss dieses Thema aufgreifen und bis zur Sommerpause im Rahmen von regelmäßigen Sondersitzungen Möglichkeiten der Haushaltsverbesserung erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen sollte.
Dabei kann Totsparen nicht die Maxime sein. Wir müssen gezielt Handlungsfelder z. B. Maßnahmen im Bereich der Wirtschaftsförderung und im sozialen Bereich definieren, um auch zukünftig die Handlungsfähigkeit unsere Stadt zu erhalten. Hierbei sollten wir insbesondere parteipolitische Positionen vernachlässigen und die Gesundung unseres städtischen Haushalts in den Vordergrund stellen. Die dann getroffenen Beschlüsse sollten verbindliche Richtschnur für das Handeln sein und das Erreichen eines Haushaltsausgleichs bis zum Jahr 2022 ermöglichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, selbst wenn der von der Stadt aufgestellte Konsolidierungsplan eingehalten werden kann, werden wir am Ende – günstigstenfalls – einen Kassenkreditbestand von zusätzlichen 40 Millionen Euro gleich 320 Millionen Euro verzeichnen. Wir würden also mit mindestens 320 Millionen Euro Kassenkredite erstmals keine Erhöhung der Schulden zu verzeichnen haben.
320 Millionen Gründe um den von uns vorgeschlagenen Weg gemeinsam zu gehen.
Da wir bisher nicht den Eindruck haben, dass wir auf dem richtigen Weg sind, wer-den wir diesem Haushalt unsere Zustimmung verweigern.
Vielleicht wird das ja zukünftig anders!
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, auch ich möchte meine Ausführungen nicht beenden ohne den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung für die in diesem Jahr geleistete Arbeit zu danken.
Ich möchte hierbei ausdrücklich darauf hinweisen, dass trotz aller Schwierigkeiten, die bei der Erfüllung des qualitativ anspruchsvollen Aufgabenspektrums ständig auftreten, wiederum sehr gute Arbeit geleistet wurde. Insbesondere der hohe Einsatz bei der Unterbringung der nach Siegen zugewiesenen Flüchtlinge ist nicht selbstverständlich und bedarf hoher Anerkennung.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien noch eine schöne Rest- Adventszeit, ein fröhliches Weihnachtsfest und vor allem Gesundheit im neuen Jahr 2016.
Glückauf!
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