von UWG Siegen

Haushaltsrede 2016 des Fraktionsvorsitzenden der UWG Günter Bertelmann

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates,

Ich möchte mich, weil nach unserer Auffassung die kleingliedrige Beschäftigung mit einzelnen Einnahme- und Ausgabebereichen keineswegs zielführend ist, eher grundsätzlich mit unserer Finanzsituation und Möglichkeiten zur Bewältigung der Unterfinanzierung beschäftigen und kritisch auseinandersetzen. Auf eine Bewertung der von Jamaika und SPD eingereichten Zusatzanträge werde ich dabei allerdings nicht verzichten

„Defizitplan der Stadt Siegen für das Haushaltsjahr 2016“ könnte man als Überschrift für das mit neutraler Bezeichnung „Entwurf Haushalt 2016“ heute zur Behandlung und Beschlussfassung vorliegende Werk, wählen. So kann man eine von vornehinein mit einem Negativergebnis von fast 22 Millionen Euro ausgestattete Planung auch nennen.

Dieses Ergebnis ist nicht mit einem finanzpolitischen Schnupfen zu vergleichen. Es ist, um bei dem Vergleich mit einer Erkrankung zu bleiben, die Diagnose einer seit langem andauernden schweren chronischen Erkrankung, die viele Städte und Gemeinden in Deutschland befallen hat.
Um auf den Krankheitsverlauf einzugehen ein paar Fakten.
Im Jahre 2009 wurde den kränkelnden Kommunen ein neues Instrumentarium für die Haushaltswirtschaft gegeben. Nach Kameralistik kam NKF. Und wenn wir uns die Haushaltssatzung des Jahres 2009 anschauen, werden wir feststellen, dass wir zum damaligen Zeitpunkt von Erträgen in Höhe von 215 Millionen Euro und Aufwendungen in Höhe 231 Millionen Euro ausgegangen sind. Der damalige Höchstbetrag für die Inanspruchnahme von Kassenkrediten –also der Kontokorrentkredite- wurde auf 115 Millionen Euro festgesetzt. Die Grundsteuer lag bei 420%, der Gewerbesteuer-satz betrug 450 v.H. Mit maximal 2 Millionen Euro waren die Kredite für Investitionen gedeckelt.

Vergleichen wir nun den vorliegenden Entwurf 2016 mit den damaligen Zahlen, so stellen wir fest, dass die Steigerungsraten bei den Erträgen -252 Millionen Euro (plus 17, 2%) und bei den Aufwendungen 274 Millionen (plus 18,6 %) auf den ersten Blick eher moderat sind. Bei genauer Betrachtung haben diese beiden – und auch die da-zwischenliegenden- eins gemein: Wir haben konsequent und beständig mehr ausgegeben, als uns zur Verfügung stand.

Nun kann man ja sagen, das sind Aufwendungen, die zur Aufrechterhaltung und Sicherstellung der kommunalen Aufgaben in diesem Umfang erforderlich waren und auch noch sind. Ok !

Wenn wir uns nun die Investitionsseite anschauen, stellen wir fest, dass bei stark gefallenen Zinssätzen die Investitionskredite um gar 115 % gestiegen sind. Was bedeutet dies in der angewandten Praxis?

Es bedeutet, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir permanent über unsere Verhältnisse leben. Es bedeutet, dass wir immer mehr bestellen, als wir uns leisten können – und, dass wir permanent so weiter machen.

Die Tatsache, dass die Stadt Siegen da nicht alleine ist, dass es anderen Städten, insbesondere an der Ruhrschiene noch erheblich schlechter geht, ist da wenig tröstlich.
Wir sind uns bei der Anamnese der Entwicklung dieser finanzpolitischen Katastrophe sicherlich darin einig, dass diese in starkem Maße durch die permanente Unterdeckung der zur Verfügung gestellten Finanzierungsmittel beeinflusst wird. Bund und Länder bestellen ebenfalls mehr als sie bereit –oder auch in der Lage- sind zu bezahlen.

Werfen wir nun noch einmal einen Blick auf die Entwicklung der Kassenkredite. Und beachten wir dabei die alte Weisheit, wonach derjenige, der dauerhaft über sei-ne Verhältnisse lebt, unbarmherzig Baden geht!
Mit der Festsetzung der maximalen Kassenkredite auf 280 Millionen Euro verzeichnen wir seit 2009 eine Steigerung der Realverschuldung um 143 %.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Höhe der dauerhaft in Anspruch genommenen Kassenkredite überschreiten die prognostizierten Gesamtjahreseinnahmen um fast 30 Millionen Euro oder fast 20%. Eine Privatperson wäre in einer vergleichbaren Situation überschuldet, kreditwürdig wären wir in Anbetracht des Eigenkapitalverzehrs der letzten Jahre schon lange nicht mehr.

Zusammenfassend zitiere ich unseren neuen Kämmerer, Herrn Cavelius, der seine Diagnose des Debakels, zugegeben stark vereinfacht, aber gleichwohl zutreffend bei allen Fraktionen zusammengefasst hat, indem er sagt:
Wir haben nicht nur ein Einnahmeproblem – wir haben überwiegend ein Ausgabeproblem.

Die Landesregierung hat unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass alle Städte und Gemeinden, die über keinen ausgeglichenen Haushalt verfügen, verpflichtet werden, diesen bis zum Jahre 2022 auszugleichen. Ich habe dieses Verfahren und den Zeitraum mit der Überschrift „Linie 22“ versehen.

Das Projekt „Linie 22“ kann aber nur erfolgreich sein, wenn sich alle Fraktionen im Rat der Stadt Siegen dieses Ziel zu Eigen machen. Wenn wir gemeinsam nach Wegen suchen aus dieser Misere heraus zu kommen und wenn wir, zumindest die bereits getroffenen Einsparbeschlüsse, konsequent umsetzen.
Ich möchte dies am Beispiel des durch den Rat mit großer Mehrheit getroffenen Beschlusses, wonach im Zeitraum von 2014 bis 2018 jede zweite freiwerdende Stelle, -47,5-, nicht wieder besetzt werden sollen, deutlich machen.
Wurde dieser Beschluss umgesetzt? Nein!

Nun liegt uns ein als Antrag 1 bezeichneter, fast gleichlautender Antrag vor, der dieses Ziel aber erst bis zum Jahr 2022 definiert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen Ihren Antrag nicht, wir haben bereits einen Beschluss, der uns auf-gibt, vergleichbare Einsparungen bereits bis zum Jahr 2018 zu generieren. Dieser Beschluss ist kein Einsparvorschlag, im Gegenteil streckt er die Sparmaßnahmen und die Effekte um glatte 4 Jahre. Er gefährdet damit die Linie 22.
Erstaunt entnehmen wir zudem dem Antrag, dass man dieses Ziel u. a, mit der Reduzierung von Hierarchien in der Stadtverwaltung erreichen wolle. Und genau das haben - bis auf die FDP- die antragstellenden Fraktionen vehement abgelehnt, indem man den auf Intension von UWG und FDP bereits beschlossenen Antrag zur Abschaffung der Fachbereichsleitungsebene wieder einkassiert und aufgehoben hat. Und dies zu einem Zeitpunkt, zu dem man diesem Ziel durch altersbedingte Abgänge bereits kurzfristig hätte umsetzen können.
Ich bin mal gespannt wie diese Reduzierung der Hierarchien in der Praxis aussehen soll. Zur Umsetzung dieses Zieles bedarf es zudem einer umfangreichen Aufgaben-kritik sowie einer detaillierteren Kostenrechnung für alle städtischen Aufgaben. Denn, wie bei der Beschlussfassung zur Stellenreduzierung 2014-2018, sagen Sie wiederum nicht, wie das Ziel erreicht werden soll. Die Verwaltung hat hierzu, gleichwohl 2 Jahre ins Land gegangen sind, bisher ebenfalls keine Ausführungen gemacht. Eine Stellungnahme des Personalrats hierzu ist uns auch nicht bekannt. Insofern würden wir eine derartige Stellungnahme vor der Beschlussfassung über diesen Antrag sehr begrüßen.

Ich gehe nunmehr, weil es thematisch passt auf den Antrag 6, Flüchtlingskosten, ein. Diesen Antrag werden wir gerne unterstützen, da wir nur so die Aussage von Bund und Land überprüfen können, wonach die den Städten und Gemeinden durch die Flüchtlingsproblematik entstehenden Kosten erstattet werden sollen.
Aus den mit allen Landesregierungen, egal welcher politischen Prägung, gemachten Erfahrungen wissen wir, dass Zuschüsse für neue Aufgaben oftmals, nach anfänglich meist auskömmlicher Finanzierung, nach und nach geringer werden und am Ende sogar gänzlich ausbleiben können.
Wir haben daher die Befürchtung dass die Bewältigung dieser großen Aufgabe, die in unserer Gesellschaft mit großem Verständnis und sehr viel Engagement der Mitbürger angenommen worden ist, nicht dauerhaft die aktuell noch zugesicherte Unterstützung von Bund und Land erfährt.

Ich möchte nun auf Ihren Antrag 2 zu den Hallenbädern eingehen. Vor zwei Monaten, gab der Nachrichtensender Freies Jamaika bekannt, dass die notwendigen Beschlüsse zu Erhalt oder zur Schließung des Löhrtorbades, mit dem Haushalt 2016 erfolgen sollten.
Weil Sie eine konkrete Beschlussfassung scheuen, verschieben Sie die Entscheidung erneut und wollen sich hinter einem neuen Gutachten verschanzen.

Für den Beschluss „Schließung des Löhrtorbades Ja oder Nein“ brauchen wir kein Gutachten. Dafür haben wir bereits eins und die dortigen Aussagens, wonach wir ein Bad zu viel hätten, sind bereits vorhanden, an den Umständen hat sich nichts geändert und die Unwirtschaftlichkeit der 3 Bäder ist anhand der in den letzten Jahren angefallenen Kosten deutlich nachgewiesen. Hier bedarf es lediglich eines Beschlusses Ja oder nein.

Indem Sie den Untersuchungsumfang für das Gutachten mit einem Neubau des Hal-lenbades Weidenau oder – wie es unter 1b Ihres Antrags zu lesen ist – gar mit einem Neubau eines Zentralbades in Weidenau, was ja eine Schießung von Löhrtor und Eiserfeld bedeuten würde, definieren, verlassen Sie die Linie 22 vollständig. Dies wird richtig Geld kosten, was wir nicht haben. Ich habe mal „gegoogelt“. In Kiel sind 23,6 Millionen veranschlagt, im Schulsportbad an der Erft waren 30 Millionen veranschlagt, zwischenzeitlich waren die Kosten bei 40 Millionen und enden wird man bei 70 Millionen.
Ein Zentralbad, und das sollten Sie den Bürgerinnen und Bürgern in Siegen zugleich sagen, bedeutet zudem einen Kahlschlag im Vereinssport und allein aus den Grün-den der damit auftretenden Wegezeiten, eine nachhaltige Reduzierung des Schulschwimmens.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können uns derartige Spielereien nicht leisten.

Jeder Euro, der im Januar 2016 verausgabt wird, kommt erst im Februar / März 2017 in die Kassen dieser Stadt!

Das Projekt Siegen zu neuen Ufern werden wir 2016 fertigstellen. Damit ist es aber nicht getan. Dieses Projekt kann nur dann zu einem vollen Erfolg werden, und das dürften alle Befürworter bei der Beschlussfassung gewusst haben, wenn wir unmittelbar danach den Bereich Herrengarten / Brüder Busch Straße neu ordnen. Das wird teuer werden. Gleichwohl müssen wir diesen Weg beschreiten und neue Maßnahmen nach Möglichkeit unterlassen.

Die Anträge 3 und 4 werde ich gemeinsam abhandeln.

In der jetzigen Situation können derartige Steuererhöhungen nur dann gegenüber dem Bürger und der Wirtschaft vertreten werden, wenn die Mehreinnahmen ausschließlich zur Reduzierung des Defizits eingesetzt und gleichzeitig Sparmaßnahmen ausgemacht und tatsächlich realisiert werden.
Die Steuerhöhungen der vergangenen Jahre, das hat die Erfahrung gezeigt, wurden nachweislich nicht dafür aufgewendet. Vielmehr zeigt die Erfahrung, dass wir immer neue Maßnahmen oder Projekte finden, alle schön toll, die aber leider über keine auskömmliche Finanzierung verfügen und keinesfalls eine Umkehr des bisher beschrittenen Wegs der nachhaltigen Haushaltsverschlechterung bedeuten würden. Ich mache dies an dem Projekt Landesgartenschau fest.

Die Endabrechnung derartiger Aktionen zeigt, dass die Ausrichterstädte einer Landesgartenschau allesamt auf Millionenbeträgen sitzen geblieben sind.
Schon bei der Finanzierung des Gutachtens, für welches Sie die Finanzierung mit Sponsorengeldern und für die Stadt haushaltsneutral garantierten, spielen Sie mit gezinkten Karten.
Indem Sie die Übernahme dieser Kosten durch die Sparkasse - sagen wir mal - erbeten haben, ist Ihnen ganz genau bekannt, dass genau diese Mittel, die in der Vergangenheit überwiegend im Jugend- und Sozialbereich der Stadt Siegen zur Finanzierung von Maßnahmen, die für die die Stadt keine Mittel aufbringen kann, eingesetzt wurden. Und genau bei diesen Maßnahmen werden sie im Jahr 2016 fehlen. Ausschüttungen gibt es in einer Beteiligungsgesellschaft nur einmal.

Dem Antrag 5, die Elternbeiträge im Bereich der Kindertageseinrichtungen für Einkommen über ab 60.000 € zu erhöhen werden wir zustimmen. Wir halten diese Maßnahme für vertretbar.

Soweit zu den Anträgen.

Wie sollte unserer Meinung nach, der Weg zur Realisierung der Linie 22 aussehen?
Herr Cavelius hat als Kämmerer den Vorschlag gemacht, dass in einem gesonderten Gremium, welches auch mit Beschlusskompetenzen ausgestattet sein sollte, Möglichkeiten zur Reduzierung von Ausgaben und zur Verbesserung der Einnahmesituation erörtert und diese dem Rat zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt werden sollten.
Wir haben diesen Vorschlag in unserer Fraktion diskutiert und halten diesen Weg für erfolgversprechend, wenn alle Fraktionen das Ziel 2022 im Auge behalten.
Wir plädieren daher dafür, dass z.B. der Haupt- und Finanzausschuss dieses Thema aufgreifen und bis zur Sommerpause im Rahmen von regelmäßigen Sondersitzungen Möglichkeiten der Haushaltsverbesserung erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen sollte.
Dabei kann Totsparen nicht die Maxime sein. Wir müssen gezielt Handlungsfelder z. B. Maßnahmen im Bereich der Wirtschaftsförderung und im sozialen Bereich definieren, um auch zukünftig die Handlungsfähigkeit unsere Stadt zu erhalten. Hierbei sollten wir insbesondere parteipolitische Positionen vernachlässigen und die Gesundung unseres städtischen Haushalts in den Vordergrund stellen. Die dann getroffenen Beschlüsse sollten verbindliche Richtschnur für das Handeln sein und das Erreichen eines Haushaltsausgleichs bis zum Jahr 2022 ermöglichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, selbst wenn der von der Stadt aufgestellte Konsolidierungsplan eingehalten werden kann, werden wir am Ende – günstigstenfalls – einen Kassenkreditbestand von zusätzlichen 40 Millionen Euro gleich 320 Millionen Euro verzeichnen. Wir würden also mit mindestens 320 Millionen Euro Kassenkredite erstmals keine Erhöhung der Schulden zu verzeichnen haben.
320 Millionen Gründe um den von uns vorgeschlagenen Weg gemeinsam zu gehen.

Da wir bisher nicht den Eindruck haben, dass wir auf dem richtigen Weg sind, wer-den wir diesem Haushalt unsere Zustimmung verweigern.
Vielleicht wird das ja zukünftig anders!

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, auch ich möchte meine Ausführungen nicht beenden ohne den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung für die in diesem Jahr geleistete Arbeit zu danken.
Ich möchte hierbei ausdrücklich darauf hinweisen, dass trotz aller Schwierigkeiten, die bei der Erfüllung des qualitativ anspruchsvollen Aufgabenspektrums ständig auftreten, wiederum sehr gute Arbeit geleistet wurde. Insbesondere der hohe Einsatz bei der Unterbringung der nach Siegen zugewiesenen Flüchtlinge ist nicht selbstverständlich und bedarf hoher Anerkennung.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien noch eine schöne Rest- Adventszeit, ein fröhliches Weihnachtsfest und vor allem Gesundheit im neuen Jahr 2016.

Glückauf!

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von UWG Siegen

Antrag Beitragspflicht Im Söntchen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

hiermit bittet die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 15.12.2015 aufzunehmen.
Änderung der Beitragspflicht nach § 8 KAG für die Anwohner der Straße „Im Söntchen“ von z.Z. (siehe § 3 (7))
50 % für die Anlieger und 50 % für die Allgemeinheit auf  30 % für die Anlieger und 70 % für die Allgemeinheit (einschl. Fremdverkehr) sowie befahren des Wendehammers durch die Busse im Linksverkehr.

Begründung:

Mit Ratsbeschluss vom 21.10.2015 hat der Rat der Stadt Siegen die Umwandlung der Geschwister–Scholl-Schule und der Realschule am Schießberg in eine Allgemeine Gesamtschule am Schießberg ab dem Schuljahr 2016 beschlossen. Durch den weiterlaufenden Schulbetrieb der Haupt- und Realschule parallel zur neuen „Allgemeinen Gesamtschule“ wird sich der Busverkehr in der Straße „Im Söntchen“ erhöhen!

Zurzeit wird der Schülerverkehr mit Standardbussen (80 Personen) durch 14 Fahrten/Tag bedient. Mit diesen Bussen können bis zu 80 Personen befördert werden. In der Übergangszeit zur Umwandlung in die Gesamtschule sollen nun 17 Fahrten/Tag vorgenommen werden. „1“ Standardbus hat ein Leergewicht von 11 Tonnen. Mit Belegung hat jeder Bus ca. 16 Tonnen Gesamtgewicht. Das ergibt täglich eine Fahrbahnbelastung von ca. 272 t/Tag.

Die Straße „Im Söntchen“, mit 16 Flurstücken, ist z.Z. bis auf drei Flurstücke mit 13 Häusern bebaut. Bei 17 Wohnungen sind insgesamt 20 Autos und 1 Wohnwagen vorhanden. Durchschnittlich hat heutzutage ein Pkw mit 2 Personen ein Gesamtgewicht von 1,4 Tonnen. Bei 3,5 Fahrten aller Autos/Tag ergibt das täglich eine Fahrbahnbelastung von 98 to/Tag.

oder 25% der Fahrbahnbelastung erfolgt auf die Anlieger und 75% der Fahrbahnbelastung gehen zu Lasten der Allgemeinheit ohne Fremdverkehr

Einen Radweg einschl. Sicherheitsstreifen gibt es nicht und die Parkstreifen sind nur für die Busse gedacht.

Der größte Teil der Fahrbahn ist bereits durch den enormen Busverkehr beschädigt und muss in absehbarer Zeit saniert werden. Weiterhin rutscht der untere Teil des Wendehammers, der im angeschütteten Bereich liegt, durch die Schubkräfte beim Befahren des Wendehammers (von oben herum) im Rechtsverkehr durch die schweren Busse stark nach unten ab. Ist außerdem im Winter bei dem Gefälle sehr gefährlich! Nach Rücksprache mit der VWS könnten beide v.g. Punkte durch befahren des Wendhammers von unten herum (im Linksverkehr) behoben werden. Der VWS wäre das sogar lieber!

Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 10.02.16:

Verwaltungsseitig verweist Herr Stojan zunächst auf die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte. Bei der Zuordnung einer Straße bei der Erhebung von Bei-trägen handelt es sich um eine ausschließlich von der Verwaltung vorzunehmende Anwendung von Ortsrecht, die der vollen gerichtlichen Nachprüfung, und nicht einer politischen Entscheidung unterliegt. Die Frage der Führung der Buslinie ist in der Arbeitskommission des Verkehrsausschusses zu behandeln.

Herr Walter hat Bedenken, dass hier bei Zustimmung ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte, da es eine Vielzahl von Straßen mit vergleichbaren Situationen im Stadtgebiet gibt.

Die SPD-Fraktion sieht keine Veranlassung vom Satzungsrecht abzuweichen und lehnt den Antrag als Schaufensterantrag ab, so Herr Rujanski.

Die CDU-Fraktion schließt sich den Vorrednern an, erklärt Herr R. Heupel.

Herr Bertelmann hält fest, dass die Einstufung überprüft werden sollte, da sich generell im Laufe der Zeit die Nutzung einer Straße verändern kann.

Herr Harnacke zitiert ein Urteil des VG Münster zur bestimmungemäßen Benutzung der Straße durch Busse in Zusammenhang mit der Beitragspflicht. Insofern hält er eine abweichende Entscheidung für rechtlich bedenklich. Gleiches gilt für den Verzicht auf Einnahmen für den städtischen Haushalt.

Beschluss:

Der Rat der Universitätsstadt Siegen beschließt Änderung der Beitragspflicht nach § 8 KAG für die Anwohner der Straße „Im Söntchen“ von z. Z. 50% Anlieger und 50% Allgemeinheit in 30% Anlieger und 70% Allgemeinheit sowie befahren des Wende-hammers durch die Busse im Linksverkehr.

Beratungsergebnis: 4 Stimmen dafür (UWG) , 55 dagegen, 3 Enthaltungen (Stv Eger-Kahleis, Stv Dr. Sonneborn, Stv Dr. Henrich)

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von UWG Siegen

Antrag Umwidmung Bromberger Straße als Spielstraße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Bromberger Straße ab 150 m vor dem Spielplatz als Spielstraße umzuwidmen.

Begründung:

Um die Sicherheit der spielenden Kinder zu erhöhen, hält die UWG-Fraktion diese Maßnahme für sinnvoll. Die Verwaltung sieht nach Rücksprache keine Probleme bei der Umsetzung.

Der Antrag wurde an die Verkehrsschaukommission verwiesen.

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von UWG Siegen

Antrag Siegen auf dem Weg zur plastiktütenfreie Stadt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird gebeten, in Absprache mit den örtlichen Werbegemeinschaften im gesamten Stadtgebiet, ein Projekt (in Anlehnung an das Projekt „Billerbeck ohne Plastiktüten“) ins Leben zu rufen, damit auch die Universitätsstadt Siegen zukünftig plastiktütenfrei wird. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorbildfunktion einzunehmen und bei allen städtischen Veranstaltungen Plastikmüll zu vermeiden, insbesondere kein Plastikgeschirr mehr zu verwenden.

Begründung:

Wie bekannt ist, gibt es in unserer Wegwerfgesellschaft Plastiktüten im Überfluss. Oft werden sie nur einmal benutzt und landen dann – bestenfalls - im Müll. In der freien Natur entsorgt, belasten sie unsere Umwelt und Weltmeere in großem Ausmaß. In Anlehnung an das Modellprojekt der Stadt Billerbeck “Unplastic Billerbeck - auf dem Weg zur plastiktütenfreien Stadt“ plädieren wir für ein Projekt dieser Art auch für Siegen, um einen Beitrag zur weiteren Vermeidung von Umweltverschmutzung zu leisten. Als möglichen Starttermin für das Projekt schlagen wir den nächsten „Tag der Umwelt“ 2016 vor.

Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 10.02.2016:

Zur Begründung führt Herr Bertelmann an, dass mittlerweile eine enorme Verunreinigung der Meere, eine Halbwertzeit von mehreren Dekaden sowie ein Übergang von Plastikteilen in die Nahrungsmittelkette festzustellen sind. Die Stadt Siegen sollte sowohl in ihrer Funktion als kommunales Vorbild als auch als Partner der Unternehmen öffentlichkeitswirksam tätig werden, für einen Verzicht auf Plastiktüten werben und sensibilisieren. Die in der Praxis angesprochenen Kundinnen und Kunden haben sich überwiegend positiv geäußert und dem Thema gegenüber aufgeschlossen ge-zeigt. Darüber hinaus sollte die Stadtverwaltung als Vorbild bei eigenen Veranstaltungen auf Plastikgeschirr verzichten. Dies gilt auch für die Flüchtlingsunterkünfte. Er wirbt dafür, gemeinsam an das Verantwortungsbewusstsein aller zu appellieren.

Herr Stojan merkt verwaltungsseitig an, dass das Thema im Fachausschuss im Herbst letzten Jahres angestoßen und um Prüfung gebeten wurde. Die Verwaltung hatte ihre Aktivitäten seinerzeit zurückgestellt, da bereits Gespräche zwischen dem Handelsverband und dem Umweltministerium zu einer einvernehmlichen Regelung aufgenommen wurden. Aktuell ist dazu eine Regelung vereinbart worden, wie den Medien zu entnehmen ist. Für die Verwaltung werden damit die Aktionsfelder auf kommunaler Ebene deutlich. Er regt daher an, auf dieser Grundlage die Diskussion über weitere Maßnahmen im Umweltausschuss fortzusetzen.

Das Problem des Plastikmülls und die (Spät-)Folgen für Mensch und Umwelt sind hinreichend bekannt, führt Herr Rujanski aus. Für die SPD-Fraktion stellt sich daher vielmehr die Frage der Herangehensweise. Die Verwaltung sollte sich weniger mit der Thematik befassen. Vielmehr sind die Vorschläge der Einzelhandelsverbände abzuwarten.

Daher regt er eine Verweisung an die zuständigen Ausschüsse (Umwelt und Wirt-schaftsförderung) an, um dem Antrag grundsätzlich folgen zu können. Anderenfalls werde sich die SPD-Fraktion bei einer Abstimmung über den Antrag selbst enthalten. Ungeachtet dessen sollte sich die Diskussion nicht nur auf die Einkaufstüten des Handels beschränken, sondern auch die Verwendung anderer Plastiktüten und –behältnisse umfassen. Hier wäre das Geschirrmobil ein Stichwort.

Herr R. Heupel stellt fest, dass das im Antrag genannte Pilotprojekt in der Gemeinde Billerbeck mit Fördermitteln aus der Umweltstiftung NRW unterstützt wurde und sich auf die Stadt Siegen nicht übertragen lässt. Daher ist es richtig, gemeinsam mit den Verbänden und Händlern nach Lösungen zu suchen und Umsetzungsmöglichkeiten im Ausschuss zu diskutieren.

Herr Gräbener hält es dem entgegen nicht für zielführend, die Diskussion einfach in die Ausschüsse zu verschieben. Ein Beschluss des Rates würde die bereits vorhandenen Initiativen der Verwaltung in diesem Bereich unterstützen. Er findet es er-schreckend, dass Plastikmüll bereits in die Nahrungskette eingedrungen ist.

Die Fraktion B‘90/Grüne unterstützt das Anliegen inhaltlich selbstverständlich, so Frau Strunk. Zum Prozedere verweist sie auf die Diskussion im Fachausschuss und den einvernehmlichen Auftrag an die Verwaltung, Vorschläge zu erarbeiten, wie dieses wichtige Thema weiter bearbeitet werden kann. Daher schlägt sie vor, den An-trag an den Fachausschuss zu überweisen und dort unter Einbindung der Verwaltungsvorschläge und ggfs. unter Hinzuziehung des Arbeitskreises Abfall über Umsetzungsmöglichkeiten zu beraten.

Die WAS-Fraktion könnte sich der Ziffer 1 des Antrages so anschließen, erklärt Herr Schulte. Zu Ziffer 2 ist auf die Aktivitäten der Verwaltung zu verweisen. Da aus Sicherheitsgründen nicht überall auf Plastiktüten, -geschirr o. ä. verzichtet werden kann, sollte eine entsprechende Ergänzung „nach Möglichkeit zu vermeiden“ erfolgen. Im Übrigen fehlt ihm eine inhaltliche Begründung zu Ziffer 2.

Herr Walter sieht keinen Anreiz für ein anderes Verhalten der Verbraucher, solange Plastiktüten gegen ein geringes Entgelt, und vor allem wesentlich billiger als Papier-tüten, erhältlich sind. Aktionen wie in dem Modellprojekt in Billerbeck sind in Siegen nicht möglich. Er sieht keine Veranlassung, städtischerseits Geld in Projekte und Maßnahmen zu investieren, die im Grunde in der Zuständigkeit der Verbände und des Handels ohne Einschränkungen durchgeführt werden können. Ungeachtet dessen kann das Anliegen durch einen entsprechenden Appell unterstützt werden.

Herr Schneider ergänzt, der Antrag sollte als Anstoß für die Diskussion im Fachaus-schuss gesehen werden. Er hat den Eindruck, dass sich sowohl bei den Konsumenten als auch beim Handel sich ein zunehmendes Problembewusstsein entwickelt.

Herr Langer sieht durchaus Gesprächsbedarf mit Veranstaltern und Handel über die Verwendung von Plastiktüten hinaus. Als Beispiel nennt er die Verwendung von Plastikgeschirr auf dem Weihnachtsmarkt. Insoweit ist auch der Wirtschaftsförderungsausschuss angesprochen. Mit dem Antrag möchte die UWG-Fraktion die Initiative starten, sich intensiver als bisher mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Herr Bertelmann unterstreicht in der weiteren Diskussion das Anliegen der UWG-Fraktion, eine grundsätzliche Position des Rates festzuhalten, die dann in den zu-ständigen Gremien vertieft werden kann. Einer entsprechenden Ergänzung des Beschlusses will er sich nicht verschließen. In diesem Kontext möchte er auch das Thema „Gelbe Tonne“ platzieren.

Herr Groß formuliert einen Kompromissvorschlag, der sowohl auf die bereits laufen-den Aktivitäten der Verwaltung eingeht als auch die Aussagen im Antrag der UWG beinhaltet.

Herrn Bertelmann geht es um die Sache. Er hält es für angezeigt, über das normale Verwaltungshandeln hinaus ein konkretes, zu definierendes Projekt zu initiieren. Auch die Stadt sollte verpflichtet werden, Plastikmüll zu reduzieren.

Herr Gräbener erklärt, dass sich die Fraktion DIE LINKE bei der Abstimmung enthalten wird. Er hat den Eindruck aus der Diskussion gewonnen, dass es weniger um die Sache, als vielmehr um Machtpositionen geht.

Nach kurzer Absprache stellt Bürgermeister Mues nachstehenden, von Herrn Groß formulierten Antrag zur Abstimmung:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Siegen begrüßt, dass die Verwaltung die Initiative zur Plastikvermeidung im Herbst 2015 aufgegriffen hat und bereits zum Thema arbeitet.
Der Rat der Stadt Siegen bittet in diesem Kontext um einen Sachstandsbericht im III. Quartal 2016, auch unter Berücksichtigung der im Antrag der UWG-Fraktion aufgeführten Aussagen und Ideen.

Beratungsergebnis: 39 Stimmen dafür, 2 dagegen (Stv Eger-Kahleis, Stv Dr. Sonneborn), 21 Enthaltungen (SPD, DIE LINKE)

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