von UWG Siegen
Anfrage Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie als Vorbereitung auf mögliche Bewerbung zu Landesgartenschau Siegen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Rat der Universitätsstadt Siegen hat in seiner letzten Sitzung nach eingehender Erörterung den Beschluss gefasst, eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie als Vorbereitung auf eine mögliche Bewerbung zu einer zukünftigen Landesgartenschau in Siegen zu beauftragen, soweit die Kosten dieser Studie zu 100% aus Sponsorengeldern getragen werden. Einige Mitglieder der „Jamaika – Koalition“ erweckten bereits in der Ratssitzung den Eindruck, dass derartige Sponsoren bereits vorhanden wären. Aus verständlichen Gründen könne insbesondere im Öffentlichen Teil der Ratssitzung hierzu keine weiteren Ausführungen gemacht werden.
Wir gehen davon aus, dass die Beteiligungsgesellschaften der Universitätsstadt Siegen aus Gründen einer dann gegebenen indirekten Finanzierung durch die Stadt nicht in Frage kommen. Insoweit ist es nicht unerheblich ist, wer als Sponsor für eine derart herausragende Veranstaltung mit weit über die Stadtgrenzen hinausgehender Aufmerksamkeit auftritt. Wir bitten daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
- Gibt es bereits einen –oder mehrere- Sponsoren dessen/deren konkrete und Zusage zur Kostenübernahme für die Erarbeitung einer seriösen und alle erforderlichen Kriterien umfassenden Machbarkeitsstudie vorliegt?
- Wer ist/wer sind der/die Sponsor/en?
- Wie hoch ist das geschätzte finanzielle Auftragsvolumen für diese Studie?
- Wer soll die Kriterien für den Untersuchungsbereich definieren?
- Wann soll der Auftrag vergeben werden?
- Wie sieht der weitere Zeitplan aus?
Die Anfrage wurde in einer nichtöffentlichen Sitzung des Rates am 22.10.2015 behandelt. Da sie im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung ist, können wir dieses Thema leider nicht weiter kommentieren.
von UWG Siegen
Anfrage Zukunft der Jugendherberge in der Siegener Oberstadt
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Rat der Universitätsstadt Siegen hat vor ca. 3 Jahren den Verkauf der Jugendherberge in der Oberstadt an das Studentenwerk Siegen zwecks Herrichtung von ca. 50 Studentenwohnungen aus zum Teil unterschiedlichen Gründen mehrheitlich abgelehnt. In der Folge der Beschlussfassung wurde u. a. der Abbruch des Gebäudes und die nachfolgende Einbindung der neuen Freifläche in den Schlosspark ins Auge gefasst.
Nun, nach ca. 3 Jahren, in denen das Gebäude leer steht und ungenutzt geblieben ist, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
Steht der Abbruch des Gebäudes und die nachfolgende Nutzung als Grünfläche weiterhin auf der Agenda?
Ist das Studentenwerk in Anbetracht der anstehendenden Realisierung des „Campus Siegen“ weiterhin am Erwerb des Gebäudes interessiert?
Gibt es andere Interessenten mit u.U. anderen Nutzungskonzepten für das Gebäude?
Gibt es in Anbetracht der finanziellen Situation der Stadt konkrete Nutzungs- oder Verwertungskonzepte, die in einem absehbaren Zeitraster den wirtschaftlich und stadtentwicklungspolitisch inakzeptablen Zustand eines dauerhaft leerstehenden Gebäudes –und damit einhergehender stetigen Verschlechterung der Substanz- in der Siegener Oberstadt beendet?
Ergebnis:
Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 22.10.2015
zu Frage 1:
Als Grundlage für den umfassenden Städtebauförderantrag für den Zeit-raum 2015-2022 mit einem Gesamtvolumen von rund 23 Millionen Euro hat der Rat der Universitätsstadt Siegen mit den Beschlüssen des innerstädtischen Grünflächen-konzeptes (Vorlage Nr. 2258/2014) sowie der Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes „Rund um den Siegberg“ (Vorlage Nr. 187/2014) dem Abriss der ehemaligen Jugendherberge sowie der damit verbundenen Erweiterung des Schlossparks zugestimmt. Mit Schreiben vom 09.10. dieses Jahres hat die Bezirks-regierung Arnsberg den Antrag bewilligt.
Die Maßnahme „Abriss der ehemaligen Jugendherberge und Erweiterung des Schlossparks“ wurde mit 1,56 Mio. € beziffert, davon rd. 1,1 Mio. € Fördermittel, und ist zeitlich mit oberster Priorität versehen. Das bedeutet, dass der Beginn der Realisierung für 2016 vorgesehen ist.
Es ist vorgesehen, die politischen Gremien zu jeder Einzelmaßnahme des Stadter-neuerungsprogramms in Form von Durchführungsbeschlüssen zu beteiligen. Daher werden seitens der Verwaltung auch im Rahmen der Vergabe von Planungs- und Bauleistung für den Abriss der Jugendherberge und die anschließende Erweiterung des Schlossparks entsprechende Verwaltungsvorlagen erarbeitet.
Damit sind auch die Fragen 2, 3 und Frage 4 beantwortet.
Die Mitglieder des Rates nehmen Kenntnis.
Mehr » Anfrage Zukunft der Jugendherberge in der Siegener Oberstadt
von UWG Siegen
Fairtrade-Stadt Siegen
...sich die Stadt Siegen als Fairtrade-Town bewerben sollte. Daraufhin wurde eine Steuerungsgruppe gebildet, die sich seitdem mehrmals im Jahr trifft, um die Aktivitäten Siegens auf dem Weg zur "Fairtrade-Stadt" zu koordinieren.
Voraussetzung für die Bewerbung als "Fairtrade-Town" war die Erfüllung bestimmter Kriterien. So muss es in Siegen beispielsweise genügend Einzelhändler, Gastronomen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, Schulen und Kirchengemeinden geben, die fair gehandelte Produkte anbieten.
Am Dienstag, 13. Oktober 2015, wurde nun die Universitätsstadt Siegen im Rahmen einer Siegelverleihung von der Organisation TransFair offiziell zur "Fairtrade-Town" ernannt.
Beim Großbauprojekt "Siegen - Zu neuen Ufern" wurden für die Pflasterung der Gehwege in der Sandstraße, Am Kölner Tor und auf dem Kunstweg Natursteine aus Granit eingesetzt, bei deren Herstellung durch einen "Fair-Stone"-Kooperationsvertrag auf die Einhaltung von fairen und sicheren Arbeitsbedingungen geachtet und nicht zuletzt Kinderarbeit ausgeschlossen wird.
Was genau hinter dem Fairtrade-Konzept steckt, präsentiert die Organisation TransFair e.V. auf ihrer Internetseite mit dem Kurzfilm "Das Fairtrade-System".
von UWG Siegen
Die UWG und Ihre Position zur Gesamtschule
Es stimmt, dass ein wesentlicher Grund für die Gründung der Unabhängigen Wählergemeinschaft - UWG - Siegen in der Errichtung der ersten Gesamtschule in Siegen lag. Es stimmt auch, dass die UWG dabei vehement gegen diese Errichtung votiert hat. Es stimmt weiterhin, dass wir die Errichtung weiterer Gesamtschulen kritisch begleitet haben!
Dabei spielte jedoch die Frage „Ob“ niemals eine Rolle; vielmehr ging es uns immer um das „Wie“!
Für uns war und ist der Eltern-Schüler-Lehrer(innen)-Wille bei dieser Frage von zentraler Bedeutung. Die UWG hatte sich damals dagegen gewehrt, dass für die Errichtung einer Schule eine andere –vor 26 Jahren war es das einzige Ganztagsgymnasium auf dem Giersberg- geschlossen werden sollte.
Ganz aktuell ist das Ansinnen zur Gründung einer die 3. Gesamtschule in Siegen. Wurden doch erst im vergangenen Jahr mehr als 140 Kinder von den bestehenden zwei Gesamtschulen abgewiesen. Es gibt also in Siegen einen ganz klaren Elternwillen in Richtung Gesamtschule. Dieser Elternwille wurde und wird von der UWG voll unterstützt. Denn heute ist die Situation durch das Anmeldeverhalten der Eltern einerseits und der ohnehin reduzierten Schülerzahlen eine andere. Ein Schulsterben in den Bereichen der Haupt- und Realschulen ist deutlich absehbar. Schulschließungen in diesem Bereich werden nicht zu vermeiden sein!
Wir wollen aber keine übers Knie gebrochene Hauruck Aktion. Bei der 3. Gesamtschule wollten wir im Interesse der Kinder, Eltern und Lehrer nur eine ruhige und vernünftige Planung.
Wir möchten eben nicht Gefahr laufen, dass nächstes Jahr unsere Kinder in halbfertigen Räumlichkeiten Unterrichtet werden.
Wir möchten nicht, dass Schulkonzepte nicht fertig sind und oder einfach von anderen Schulen kopiert werden.
Wir möchten nicht, dass der Lehrkörper schnell und hastig zusammengewürfelt an den Start gehen muss.
Wir möchten Planung mit Sinn und Verstand, damit die 3. Siegener Gesamtschule von den ersten Tagen an ein voller Erfolg für Kinder Lehrer und Eltern wird.
Vor diesem Hintergrund haben waren wir gegen eine dritte Gesamtschule bereits zum Schuljahr 2016/2017. Wir würden der Gründung dieser 3. Gesamtschule in Siegen etwas mehr Zeit gönnen.
Deshalb plädieren wir für eine Errichtung erst ab dem Schuljahr 2017/18!