von UWG Siegen
Antrag Aktuelle Situation der Karstadt-Filiale in Siegen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet darum die Tagesordnung des Rates am 01.10.2014 um den Tagesordnungspunkt „Aktuelle Situation und Erkenntnisse zurErhaltung/Schließung der Karstadt-Filiale Siegen“ im nichtöffentlichen Teil zu erweitern.
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von UWG Siegen
Antrag Bauunterhaltung des ehemaligen Spritzenhauses „Zinnwald“ Siegen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
das ehemalige „historische Spritzenhaus Zinnwald“ wurde am 11.10.2010 in die Denkmalliste der Stadt Siegen eingetragen. Im Februar 2014 wurde das Objekt erneut bewertet und die Unterschutzstellung mit ergänzender Denkmalwertbegründung fortgeschrieben. Über die Nutzung des Feuerwehrgerätehauses wurde bereits 1998 ein Leihvertrag mit der Löschgruppe Langenholdinghausen der Feuerwehr Siegen abgeschlossen, nachdem die Durchführung größerer Instantsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten auf Kosten der Stadt Siegen erfolgt. Der Abteilung Liegenschaften wurde durch den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr bereits in 2014/2013 einige Baumängel mitgeteilt, eine abschließende Entscheidung über die Finanzierbarkeit konnte insbesondere aus haushaltstechnischen Gründen Ende 2013 noch nicht getroffen werden. Da die Instandsetzungsarbeiten (Erneuerung der Dachrinne einseitig sowie Reparatur des Torrahmens nebst Erstellung einer Wasserablaufrinne vor diesem Tor) keine sehr großen finanziellen Aufwendungen erfordern und bei Unterlassung der Unterhaltungsarbeiten jedoch umfangreichere und nur mit erheblich größerem Finanzaufwand zu behebende Folgeschäden zu erwarten sind, empfehlen wir diese Schäden kurzfristig zu beseitigen.
Insoweit wären wir dankbar, wenn in der Sitzung des Bezirksausschusses I am 13.05.2014 dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt würde und die Verwaltung einen Bericht über den aktuellen Sachstand sowie einen Terminplan für die Durchführung der Reparaturarbeiten abgeben könnte.
Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 22. Sitzung des Bezirksausschuss I - Siegen- Geisweid- am 13.05.2014:
Beschluss:
"Der Bezirksausschuss I – Siegen-Geisweid – bittet die Verwaltung nachdrücklich, mit dem Förderverein Kontakt aufzunehmen und zu klären. welche Maßnahmen zur Substanzerhaltung dringend erforderlich sind und auf der Basis die Kosten zu ermitteln. Die Maßnahmen sollen zur Vermeidung von Folgeschäden möglichst kurzfristig umgesetzt werden.
Der Ausschuss bittet um Bericht in der nächsten Sitzung.
Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen 22. BezA I 13.05.2014"
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von UWG Siegen
Antrag Straßenbau „Im Samelsfeld“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,
die Verwaltung hatte verbindlich zugesagt, dass die Straßenbaumaßnahme „Im Samelsfeld“ im Jahr 2014 begonnen werden sollte. Da das Jahr 2014 nunmehr vorüber ist, bittet die UWG-Fraktion um einen Sachstandbericht in der nächsten Sitzung des Bezirksausschuss West.
Ergebnis:
Die Verwaltung erläuterte, das im 5-Jahres-Instandsetzungsplan aus dem Jahr 2010 der Ausbau für das Jahr 2012 mit der Einschränkung der Finanzierbarkeit im Rahmen des Haushalts enthalten war. Im Arbeitsprogramm „Planung“ 2014 der Abteilung Straße und Verkehr war die Maßnahme mit Ergänzung um ein Teilstück der Achenbacher Furt ab dem ersten Quartal 2014 vorgesehen. Im Arbeitsprogramm „Bau“ sei nichts eingeplant. Aufgrund der finanziellen Situation sei die Verwaltung aufgefordert, im Haushalt Maßnahmen zu verschieben, die Festlegung der Prioritäten erfolgt dann durch die Politik. Bedingt durch die Fortschreibung der Baukosten erfolgte eine Splittung der Finanzierung auf 2015/2016. Nach einer erneuten Kostenanpassung auf nunmehr 1,7 Mio. Euro in 2015 ist die Maßnahme nunmehr für 2017/2018 vorgesehen. Positiv anzumerken sei die nahezu fertiggestellte Entwurfsplanung, die dann im Ausschuss vorgestellt werden kann. Herr Langer merkte an, dass der Ausbau gegenüber den Anwohnern angekündigt wurde. Die Straße sei in Teilbereichen so schlecht, dass auch Schäden an den privaten Grundstücken entstehen. Die Probleme beständen aber leider auch in anderen Bereichen.
von UWG Siegen
Anfrage U3-Betreuung in Siegen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der zweite Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes, der am 18. Mai 2011 durch die Bundesregierung vorgestellt wurde, stellt fest, dass durchschnittlich 39 Prozent der Eltern von Kindern im Alter bis zu drei Jahren ein Betreuungsangebot wünschen. Die formulierten Ziele der Jugendämter im bundesweiten Vergleich zeigen, dass der Ausbau auf kommunaler Ebene zumeist so geplant wird, dass bis zum Jahr 2013 ein Großteil des tatsächlichen Bedarfs abgedeckt werden kann. Bis August 2013 wollen die Jugendämter deutschlandweit im Durchschnitt für 38 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz schaffen. Auch für Siegener Familien ist das Thema von großer Bedeutung. Um Eltern und Kindern gerecht zu werden, muss der Bedarf nach Kinderbetreuung gedeckt werden. Dazu ist auch eine fundierte Bedarfsplanung nötig.
Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Eltern von Kindern unter drei Jahren im Stadtgebiet von Siegen wünschen eine Kinderbetreuung in Kindertagesstätten oder durch Tagesmütter?
- In wie weit kann das Angebot an U3-Plätzen diesem Bedarf gerecht werden?
- Wird der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab 2013 erfüllt?
- Wie verteilt sich das Angebot auf Tagesmütter und Kindertagesstätten?
- Gibt es Wartelisten in den Kindertageseinrichtungen? (Bitte um Auflistung der Wartezahlen pro Kita)
- Nach welchen Kriterien werden Kinder abgelehnt?
- Wie werden die tatsächlichen Bedarfe nach Kinderbetreuung in Siegen ermittelt?
- Welche Faktoren werden bei der Bedarfsplanung berücksichtigt?
Ergebnis:
Zu 1.)
Die Anzahl der Eltern die eine Betreuung wünschen steigt stetig. Derzeit ist ein Platzangebot von 30 % vorhanden, Es wird jedoch mit einer Quote von ca. 50 % gerechnet.
Zu 2.)
Bislang konnten entsprechende Plätze immer vermittelt werden.
Zu 3.)
Für Kinder vom 3. Lebensjahr bis Schuleintritt wird der Rechtsanspruch erfüllt. Für Kinder vom 1. Bis 3. Lebensjahr ist bis zum 01.08.2013 der Rechtsanspruch nicht umzusetzen.
Zu 4.)
25 % Tagespflege und 75 % Tageseinrichtungen.
Zu 5.)
Da viele Eltern Wartelisten in verschiedenen Einrichtungen belegen ist ein genauer Überblick nicht möglich. Wird aber zum Jahresende nachgereicht.
Zu 6.)
Diese Kriterien werden von den Einrichtungen festgelegt. Es gilt das Diskriminierungsverbot.
Zu 7.)
Anhand von Planungsgesprächen mit Einrichtungen, Eltern etc.
Zu 8.)
Faktoren sind: Kinder- und Jugendpolitische Entwicklungen, Gesetze , Verordnungen, Vorgaben und Standards des Landesjugendamtes ebenso wie finanzielle Rahmenbedingungen.