von UWG Siegen
Antrag Realisierung des Verkehrskonzepts „Quartier Hüttenstraße“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Bauausschuss zu setzen:
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss des Rates der Stadt Siegen stimmt im Rahmen des Stadtumbau West Siegen-Geisweid der Realisierung des Verkehrskonzepts „Quartier Hüttenstraße“ entsprechend den als Anlagen I und II beigefügten Lageplänen und der dargestellten Finanzierung zu.
Sachverhalt/Begründung:
Der Vorlage Nr. 1711/2013 konnte nicht zugstimmt werden, weil der Ausbau des Kreuzungspunktes Fröbelstraße/Geisweider Straße zu einem signalisierten Vollknoten nicht dem Planungs- und Verkehrskonzept der HTS und Geisweider Straße entspricht. In dem vor genannten Planungs- und Verkehrskonzept aus den 1960-iger Jahren wurde die aufgeständerte HTS als überörtliche Verkehrsverbindung zur Erschließung des Ballungsgebietes Kreuztal – Eiserfeld, die Geisweider Straße, als 4-spurige Erschließungsstraße zur Erschließung der westlich von ihr gelegenen Gewerbe-, Geschäfts- und Wohngebiete sowie als Zubringer der arbeitenden und einkaufenden Bevölkerung aus den angrenzenden Ortsteilen und Nachbargemeinden geplant. Dabei sollten möglichst nur die Hauptverkehrsadern – Bergstraße, Marktstraße, Sohlbacher Straße und Birlenbacher Straße - als Vollknoten in die 4-spurige Geisweider Straße eingebunden werden.
Das Verkehrskonzept „Quartier Hüttenstraße“ ist neben den Sanierungsmaßnahmen an den ehemaligen Gebäuden der Marienschule (Vorlage Nr.660/2011 und Nr. 660/2011 A, Beschluss Haupt- und Finanzausschuss vom 23.03.2011) und der Herstellung eines Grünzugs im Bereich des ehemaligen Schulhofs (Vorlage Nr. 1133/2012, Beschluss Haupt- und Finanzausschuss vom 15.02.2012) Bestandteil des „Maßnahmenkatalog Quartier Hüttenstraße und Rathausumfeld - Maßnahmen, Kosten, Prioritäten“ vom Frühjahr 2009.
Auf die Vorlagen Nr. 2155/2008 und Nr. 2537/2009 sowie die Beschlüsse des Rates vom 12.11.2008 des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.08.2009 wird verwiesen.
Um in einem offenen Planungsprozess zu einer breit abgestimmten Konzeption zu gelangen, wurden am 15. und 27.05.2009 in Siegen-Geisweid zwei ganztägige Planungswerkstätten durchgeführt. Der Einladung waren zahlreiche Anwohner/-innen, Vertreter/-innen der Eigentümer und betroffenen Vereine/Institutionen, sowie Vertreter/-innen der Fraktionen und betroffenen Fachabteilungen der Verwaltung gefolgt.
Ein Ergebnis dieser Planungswerkstätten ist das Verkehrskonzept „Quartier Hüttenstraße“ mit folgenden Einzelmaßnahmen:
- Ausbau des Kreuzungspunktes Fröbelstraße/Geisweider Straße zu einem signalisierten Vollknoten.
- Umgestaltung Hüttenstraße zur Einbahnstraße (Markierungsarbeiten, Umgestaltung Kreuzungspunkt mit der Fröbelstraße).
- Umgestaltung des Verkehrsknotens Sohlbacher Straße/Hüttenstraße.
- Erneuerung des Straßenbelags in der Königstraße.
Aufgrund der sich für diese verkehrlichen Maßnahmen aussprechenden breiten öffentlichen Mehrheit, wurden sie als Verkehrskonzept „Quartier Hüttenstraße“ in den „Maßnahmenkatalog Quartier Hüttenstraße und Rathausumfeld - Maßnahmen, Kosten, Prioritäten“ aufgenommen.
Die Neuregelung des Verkehrs in der Hüttenstraße bildet die Basis für die Aufwertung des gesamten Quartiers.
1. Neuregelung Hüttenstraße
Die Einbahnstraße verläuft ab Sohlbacher Straße im Norden durch die Hüttenstraße bis zur Fröbelstraße und ab Königstraße im Süden durch die Hüttenstraße bis zur Fröbelstraße. Die Fröbelstraße ist ab Hüttenstraße in Fahrtrichtung bis zur Am Milchhof ebenfalls Einbahnstraße. Die Verkehrsführung in beide Fahrtrichtungen bleibt in der die Hüttenstraße zwischen Birlenbacher Straße und Königsstraße und in der Fröbelstraße zwischen Geisweider Straße und Am Milchhof bestehen. Die Umsetzung mit der Anordnung öffentlicher Parkplätze wird anhand des Lageplans Anlage 1 (der städtischen Vorlage) in der Sitzung erläutert.
1.1 Die Verkehrsmengendaten des Ingenieurbüro Klapp + Müller entfallen, weil nur noch die Anwohner, Besucher, Lieferverkehr sowie Ver- und Entsorgungsverkehre sowie der zukünftig anfallende Verkehr für die Erschließung des Plangebiet Krupp-Gelände zu berücksichtigen sind. Diese sind dann über den gesamten Tag hinweg aus der Fröbelstraße in die Geisweider Straße abzuleiten.
1.2 Ermittlung der Verkehrsmengendaten für den Planungsfall mit veränderter Verkehrsführung und zusätzlichem Verkehrsaufkommen aus dem Plangebiet Krupp-Gelände
Die Verkehrsmengen ermitteln sich aus den Wohnungen. Wobei jede Wohnung mit 1,5 PKW anzusetzen ist. Ein höherer Wert ist nicht erforderlich, weil die Bevölkerungsstruktur zu etwa der Hälfte aus Menschen über 60 Jahren besteht und nicht mehr berufstätig ist. Weiterhin gibt es in dem gesamten Quartier keine Geschäfte mehr. Nur noch eine Zahnarztpraxis und einzelne technische Büros sowie eine Autowerkstatt. Die Moschee am Ende der Königstraße kann unberücksichtigt bleiben, da diese nicht genügend eigene Parkplätze in unmittelbarer Nähe hat. Die Pkw-Besucher parken auf den Parkflächen unter der HTS.
In dem gesamten Quartier, einschl. dem ehemaligen Schulbereich, gibt es etwa 65 Häuser mit ca. 205 Wohnungen. Somit etwa 310 Pkw. Diese Pkw verteilen sich auf die Stoßzeiten 5.30 bis 9 Uhr (80 Pkw abfließend), 13 bis 14.30 Uhr (50 Pkw abfließend) und 15 bis 19 Uhr (120 Pkw zurück). In der restlichen Tageszeit bewegen sich evtl. die restlichen 180 Pkw plus 10% Besucher und Anlieferverkehr mit 3,5 t bis 7,5 t, etwa 50 Stck. Mit der Vermarktung des Krupp-Geländes als Kleingewerbegebiet erhöhen sich die v.g. Zahlen um ca. 15%. Von den gesamten Verkehrsbewegungen wollen hoch angenommen 20 % in die nördliche Richtung, über die Geisweider Straße zur Sohlbacher Straße fahren.
Fazit daraus:
Zwischen 5.30 bis 9 Uhr wollen 20% von 80 Pkw in Richtung Sohlbacher Straße = 16 Pkw
Zwischen 13 – 14.30 Uhr, 20 % von 50 Pkw = 10 Pkw
Im Laufe des Tages 20 % von 180 Pkw = 36 Pkw
Krupp Gelände = 12 Pkw
Besucher und Anlieferverkehr = 10 Pkw
Zwischen 5.30 bis 23 Uhr = 84 Pkw.
Diese v.g. Pkw können problemlos an der Kreuzung Geisweider Straße/Birlenbacher Straße/Stahlwerkstraße als Linksabbieger an der Mittelinsel wenden (max. 4 Pkw/Std.)oder aber auch die neue Lkw-Einbindung nutzen! (Anlage I u. II).
Während der abendlichen Rückfahrzeit zwischen 15 und 19 Uhr wollen evtl. an der Einmündung der Sohlbacher Straße in die Geisweider Straße, um in die Fröbelstraße/ Königstraße zu gelangen, 20 Pkw wenden. Das sind 4 Pkw/Std. Von diesen v.g. 84 Fahrzeugen wollen 10 % der Lkw in Richtung Norden = 9 Lkw.
Diese Lkw werden sofort die Auffahrt der HTS an der Weidenauer Kirche anfahren, wenn sie nicht in die Sohlbacher Straße, Marktstraße oder Bergstraße müssen. Müssen diese Lkw in Richtung Norden von Geisweid, können diese über die Stahlstraße in Richtung Norden fahren und an einer neuen Einmündung in die Geisweider Straße wieder einbiegen. Siehe Anlage I u. II. Für diese Einmündung sind max. 15 m neue Fahrbahn von der Stahlstraße zur Geisweider Straße hin in dem vorhandenen Verbundpflaster unter der HTS neu anzulegen. In diesem Bereich haben die Stahlstraße und die Geisweider Straße die gleiche Höhe und es ist der engste Punkt zwischen den beiden Straßen. Die Kosten sind so gering, dass diese aus Unterhaltungsmitteln finanziert werden können. Evtl. reicht der vorhandene Unterbau auch noch aus!
Für diese geringen Fahrzeugbewegungen ist ein Vollanschluß der Fröbelstraße an die Geisweider Straße nicht gerechtfertigt! Auch dann nicht, wenn die Prognosen zu gering sein sollten.
Weiterhin kann in der Hüttenstraße aufgrund der sehr geringen Fahrzeugbewegungen der geplante Fahrradradweg problemlos als Verkehr in zwei Fahrtrichtungen ausgewiesen werden! Bereits heute, bei dem enormen Stauverkehr, fahren die Fahrradfahrer in beide Richtung zwischen den Fahrzeugen hindurch.
Des Weiteren kann der Fußgänger endlich einmal unbedarft die vorhandenen Gehwege benutzen. Ein Umfahren durch Pkw, die den Gehweg bei Stau in Anspruch nehmen, ist dann nicht mehr gegeben!
2. Aktueller Sachstand der Finanzierung
Die Förderung des Verkehrskonzepts „Quartier Hüttenstraße“ wurde von der Bezirksregierung Arnsberg mit Zuwendungsbescheid Nr.: 02/065/09 vom 09.11.2009 und Zuwendungsbescheid Nr.: 02/037/10 vom 22.11.2010 wie folgt bewilligt:
| Maßnahme | Zuwendungsfähige Kosten | Zuwendung 70% | Stadt Siegen 30% |
| Hüttenstraße | 8.000 € | 5.600 € | 2.400 € |
| Sohlbacher Str. / Hüttenstraße | 90.000 € | 63.000 € | 27.000 € |
| Verkehrsfläche Königstraße | 71.000 € | 49.700 € | 21.300 € |
| Gesamtausgaben | 169.000 € | 118.300 € | 50.700 € |
Die weiteren Maßnahmen des Verkehrskonzepts „Quartier Hüttenstraße“:
- Umgestaltung Hüttenstraße zur Einbahnstraße (Markierungsarbeiten, Umgestaltung Kreuzungspunkt mit der Fröbelstraße),
- Umgestaltung des Verkehrsknotens Sohlbacher Straße/Hüttenstraße und
- Erneuerung des Straßenbelags in der Königstraße bewegen sich im vorab dargestellten und bewilligten Kostenrahmen
Ergebnis:
Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.
Der gewünschte Sachstands- bzw. Erfahrungsbericht wird von der Verwaltung in der übernächsten Ratssitzung mitgeteilt.
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von UWG Siegen
Antrag Rauchmelder
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
jährlich sterben in Deutschland bei Wohnungsbränden 400-500 Menschen. Die meisten Brandopfer verunglücken nachts. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. Die meisten Brandopfer sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung. Hier haben sich Rauchmelder schon oft als Lebensretter bewährt.
Durch eine Änderung der Bauordnung NRW soll nun versucht werden Bauherren/Eigentümer zur Installation von Rauchmeldern zu verpflichten. Auch die Feuerwehr Siegen hat aktuell und in der Vergangenheit auf die Notwendigkeit von Rauchmeldern hingewiesen, u.a. mit einem Flyer des Ministeriums für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Um diese Bemühungen des Landes NRW und der Feuerwehren zu unterstützen und um nochmals die Notwendigkeit von Rauchmeldern ins Bewusstsein der Siegener Bürger zu bringen, bitten wir folgenden Beschlussvorschlag zu befürworten:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit jährlichen Bescheiden der Stadt Siegen an die Hauseigentümer, z.B. mit dem Bescheid über Grundbesitzabgaben, den Flyer des Ministeriums für Bauen und Wohnen NRW zu versenden, um nochmals auf die Notwendigkeit von Rauchmeldern hinzuweisen. Eventuell kann dies auch, in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Siegen, durch weitere Zusatzinformationen erweitert werden.
Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung vom 07.05.2013:
Beschluss (über den geänderten Antrag der UWG-Fraktion):
"Der Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung des Rates der Stadt Siegen bittet die Verwaltung zu prüfen, ob bei der nächsten Gelegenheit im Rahmen einer Versendung von flächendeckenden Bescheiden eine Information über die Notwen- digkeit eines Rauchmelders beigefügt werden kann.
Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen"
von UWG Siegen
Haushaltsrede 2013 des Fraktionsvorsitzenden der UWG Günter Bertelmann
Herr Bürgermeister,
meine Damen und Herren,
wenn man sich die landläufige Meinung anhört und die Presseberichte sieht müsste man meinen, dass es den Städten und Gemeinden recht gut geht, dass Steuern und Einnahmen sprudeln und dass Möglichkeiten bestehen, die in langen Defizitjahren aufgehäuften Schulden zumindest teilweise wieder abzubauen. Das ist zumindest für die Stadt Siegen falsch. Dafür gibt es viele Gründe, aber ein Grund ist maßgeblich: Bund und Länder bestellen mehr, als sie bereit sind zu zahlen. Da können wir mit Rot-Grün, mit Schwarz-Gelb oder mit sonst wem reden, da sind alle gleich. Das was sie bestellen wird nicht oder nur unzureichend bezahlt.
Das ist bei der U3-Betreuung so gewesen. Auch wenn es besser geworden ist, auskömmlich ist es nicht. Wenn man einen Vergleich mit der freien Wirtschaft wagen würde, würde jeder Subunternehmer, der derartige Aufträge mit der so desaströsen Zahlungsmoral ausführt, indie Insolvenz gehen. So sieht es auch in den Städten und Gemeinden aus. Trotzdem sind wir insgesamt gut aufgestellt, die Verwaltung leistet gute Arbeit und wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir mit dem, was wir zur Verfügung haben, relativ viel tun.
Die Schlüsselzuweisungen sind zwar innerhalb der Kommunen geschlüsselt, aber das hat ja seinen Hintergrund. Es ist auch schon darauf hingewiesen worden, mengenmäßig sind diese Schlüsselzuweisungen abhängig von dem, was ursprünglich verteilt werden kann. In der letzten Konsequenz sieht es so aus: Wer Schlüsselzuweisungen bekommt, hat keine ausreichende Wirtschaftskraft. Wir haben steigende Schlüsselzuweisungen, die Finanzkraft der Stadt hat sich also reduziert in den letzten Jahren.
Die Kreisumlage ist dazu auch so ein Thema. Der Kreis ist ähnlich schlecht finanziert und hat in letzter Konsequenz den Umlagehaushalt, um sich bei den Schwächsten in dieser Gruppe, den Gemeinden, gütlich zu halten. Das tut er auch. Ich denke aber, dass das, was letzte Woche (im Kreistag) beschlossen worden ist, indem auf die Forderungen der Bürgermeisterkonferenz eingegangen wurde, dem Rechnung getragen hat. Ich finde nur nicht richtig, in diesem Kontext Vorwürfe zu machen, dass man Schulden nicht verteilt hat oder keine neuen aufgenommen hat. Herr Rujanski, auch die Ausgleichsrücklage sind Schulden beim Kreis. Wenn man damit verantwortungsvoll umgeht ist das keine schlechte Sache. Ich glaube hier ist ein gutes Ergebnis auch für die Stadt Siegen erzielt worden.
Der wesentliche Anteil an unseren Aufwendungen sind die sozialen Leistungen und der Bereich Jugend- und Familienhilfe. Die sind für uns im Grunde genommen nicht beeinflussbar und auch hier gilt das Prinzip, dass nicht alles ausreichend finanziert ist, was wir eigentlich machen wollen.
Stark konjunkturabhängig ist die Gewerbesteuer. Wenn man zur Kenntnis nimmt, dass wir 2008 ca. 20 Mio. mehr an Gewerbesteuer eingenommen haben, als wir für das Jahr 2013 prognostizieren, dann wissen wir wo der Hammer hängt und wo wir letztendlich finanziell angesiedelt sind.
Die Kassenkredite mit 170 Mio. sind bei den Zinssätzen momentan sicherlich zu ertragen aber ich möchte keine Wette eingehen, dass die Zinsen auch in drei, vier oder fünf Jahren vergleichbar niedrig sind. Und lassen sie die Zinsen die Zinsen in 6 oder 7 Jahren weiter ausrutschen, das wird uns in unserer Konsolidierungslinie nachhaltig beeinflussen.
Soweit also die Rahmenbedingungen, die sind erst einmal negativ.
Wie sieht es dann mit Verbesserungsmöglichkeiten aus?
Hier vermisse ich ein Stück weit auch in den vorherigen Haushaltsreden Konzepte. Ich denke, da müssen wir insgesamt stärker nachdenken, dass wir nicht nur in den Haushaltsreden das begleiten, was wir gemacht haben, sondern wir müssen das eine oder andere tun. Für uns ist wichtig, dass die Dinge, die wir beschlossen haben - ob die UWG-Fraktion das mit getragen hat oder nicht - z. B. „Siegen - zu neuen Ufern“, dass diese Maßnahmen funktionieren. Da sind wir letztendlich zum Erfolg verurteilt, weil alles andere richtiges Geld kosten würde. Da sollten wir an einem Strang ziehen, was die Umsetzung anbelangt. Da packe ich auch die Umfeldgestaltung mit bei, das ist nicht nur der Abriss der Siegplatte. Und, Herr Bürgermeister, 2020 ist mir, was den Herrengarten und andere Dinge anbelangt, zu weit weg. Wenn das Konzept funktionieren soll muss alles aus einem Guss sein und dieses Quartier insgesamt auf neue Beine gestellt werden.
Wir müssen die Zukunftsaufgaben unserer Stadt meistern, und da gehört insbesondere auch die Schulentwicklungsplanung zu, die heute auch schon einmal angesprochen worden ist. Seit Jahren eiern wir da im Grunde genommen umher. Eine Planung die dieses Wort verdient gibt es real nicht, denn sonst wüssten wir schon viel mehr über die Auswirkungen des Demografiefaktors auf einzelne Schulen und die Schullandschaft insgesamt. Wir sagen jetzt wieder, wir müssen uns über den Bereich Grundschulen unterhalten, das werden im Sommer. Schulentwicklungsplanung, und da schauen wir einfach ins Gesetz, ist ganz einfach mehr. Da erwarte ich die Auswirkungen auf die gesamte Schullandschaft, da erwarte ich die Beteiligung der anderen Städte und Gemeinden, da erwarte ich Konzepte. Diese Konzepte liegen bisher nicht vor.
Die Universitätsschule ist sicherlich ein gutes Konzept. Aber ohne Rücksicht auf die gesamte Schullandschaft, ohne Rücksicht auf die Kosten die wir alle noch nicht kennen? Ein Blankoscheck, das kann es nicht sein. Wenn wir ein solches positives Objekt in der Stadt haben, dann müssen wir das mit den Eltern tun, mit den Schulen, mit den Schulkonferenzen. Da müssen die benachbarten Schulen beteiligt werden. Da muss man vielleicht fragen, wo machen wir es gemeinsam? Und wir müssen bei der Schulentwicklungsplanung und letztendlich auch bei der Universitätsschule die Auswirkungen der Veränderung der Schullandschaft in unseren Nachbargemeinden sehen. Auch das tun wir nicht, zumindest nicht in ausreichender Form.
Ich komme auf das Thema Gewerbeflächen. Ich denke, das was wir bisher beschlossen haben müssen wir konsequent, stetig und möglichst schnell umsetzen. Die Tatsache, das Leimbachtal und Martinshardt eine Erfolgsgeschichte geworden sind, das hat in dieser Rat mit großer Mehrheit auf den Weg gebracht. Das ist eine Sache des Bürgermeisters, aber auch eine Sache des Rates, der letztendlich die Vorgaben dazu gegeben hat.
Wir müssen Einsparpotenziale suchen, meine Damen und Herren. Wenn man sich den Haushalt ansieht haben wir den größten Ausgabeposten im Bereich der Sozialausgaben und der Jugendausgaben. Jeder, der da auch nur andeutungsweise antippt, ohne Leistungsstandards reduzieren zu wollen, der wird von vorne herein gebremst. Ich denke, auch diesen Bereich kann man mit einbeziehen und wenn man die Menschen mitnimmt in einer derartigen Untersuchung, dann lassen sich auch da Einsparpotenziale generieren. Beispiel Heimerziehung: Wir reden seit Jahren davon, dass uns diese Kosten weglaufen und nehmen ganz einfach zur Kenntnis, dass 6.000 Euro pro Kind pro Monat hinzunehmen sind. Da hat der Kreistag in der letzten Wochen einen Beschluss gefasst der dahin geht, dass wir sagen: Ok, wir wollen prüfen, ob dieser Bereich nicht doch billiger geht zumindest was den Betrieb einer solchen Einrichtung angeht. Da wird der Kreis auch auf die Städte und Gemeinden im Umkreis zugehen und ich könnte mir vorstellen, da etwas gemeinsam mit dem Kreis auf die Beine zu stellen.
Ich denke, wir sollten hier zumindest eine neutrale Untersuchung dieses Feldes zulassen. Wir können ja anschließend sagen: alles Murks oder kein Ergebnis. Aber vorher schon zu sagen „ das geht nicht“, gibt’s nicht.
Ein weiteres ist das Thema sind Doppelstrukturen. Wir haben auch das im Kreistag besprochen. Es geht nicht um Doppelstrukturen bei der Verwaltung, die sehe ich überhaupt nicht. Es geht vielmehr um Doppelstrukturen bei der Leistungserbringung, ob man da nicht effizienter werden, eine bessere Vernetzung finden kann. Wenn ich sehe dass die Schuldenberatung in vielen Bereichen gemacht wird, warum kann man das nicht zusammen machen? Die Konzepte, um Schulden loszuwerden sind immer gleich. Warum soll man das an mehreren Stellen parallel anbieten und nicht gemeinsam tun und durch eine bessere Vernetzung Synergien erzielen? Es geht nicht darum, Kosten in größerem Umfang zu sparen, sondern darum, sich auf den Weg zu machen und die Kurve nach oben abzuflachen. Diese Prüfung sollte neutral erfolgen.
Den Haushalt selbst tragen wir gerne mit, soweit es den Verwaltungsvorschlag betrifft. Wenn wir diese Konsolidierungslinie 2017 einhalten wollen dann sollten wir da nicht großartig noch etwas dazu packen. Nun kann man sagen, der gemeinsame Vorschlag (von CDU, FDP und GRÜNEN) ist nicht „großartig“, vielleicht hätte auch die SPD noch ein paar kleinere Vorschläge, wir hätten auch noch welche und die Linken auch. Wir denken, dass dies nicht zielführend ist in diesem Jahr. Wir sollten uns auf die Konsolidierungslinie einlassen, die der Kämmerer vorgeschlagen hat. 80.000 Euro für die unbürokratische Umsetzung von kleinen aber wirksamen Maßnahmen, was heißt das? Ich kann damit nichts anfangen. Es wäre viel besser, wenn wir uns mit den Dingen beschäftigen würden, die wir in der Vergangenheit beschlossen haben, die aber noch nicht oder nur teilweise umgesetzt worden sind. Aber ich habe ja auch heute gelernt: Wenn sich der Bürgermeister dafür einsetzt wird es umgesetzt und ansonsten, naja.
Wir werden dem Zusatzantrag nicht zustimmen und vielmehr den Haushalt in seiner ursprünglichen Form mit den Ergänzungen mit tragen. Einen Haushalt mit weiteren Zusätzen werden wir ablehnen.
Zum Thema Überstunden im Bereich der Feuerwehr: Meine Damen und Herren, wir sollten uns davor hüten hier Schuldige zu suchen. Wir sollten vielmehr nach Lösungen suchen. Das ist letztlich das, was die Feuerwehrleute, was die Menschen von uns erwarten. Wenn da schon in einer Haushaltsrede sagt: „ja der Personalrat“. Also bitte, bei der Übertragung von Überstunden in dieser Größenordnung hätte der Personalrat von der Verwaltung beteiligt werden müssen. Umgedreht wird da kein Schuh draus.
Zum Abschluss meiner Ausführungen möchte ich mich im Namen der UWG-Fraktion für die geleistete Arbeit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung bedanken.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2013!
Glück Auf!
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von UWG Siegen
Antrag Richtlinien für die Verwendung der Bezirksausschussmittel
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in der Sitzung am 02.05.2012 hat der Rat nach erfolgter Behandlung in den Bezirksausschüssen sowie im Haupt- und Finanzausschuss die Richtlinie für die Verwendung der Bezirksausschussmittel beschlossen. Hierbei wurden die Anregungen der Bezirksausschüsse nicht oder nur unvollständig berücksichtigt.
Der Bezirksausschuss I hat in seiner Sitzung am 14.09.2011 einstimmig vorgeschlagen, die Abgabefrist für Zuschussanträge ersatzlos fallen zu lassen, da ohnehin nur Maßnahmen im Rahmen des eigenen – geringen – Budgets gefördert werden können. Die Begründung war einhellig dahingehend, dass eine derartige Einengung des Spielraums zu Schwierigkeiten führen würde, da die möglichen Zuwendungsempfänger einen Bedarf u. U. erst in der zweiten Jahreshälfte feststellen würden. Dieser Argumentation hat sich der Rat leider nicht angeschlossen. Die Folge ist bekannt; bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist erkennbar, dass es zu Schwierigkeiten in einzelnen Bezirksausschüssen kommt und die zur Verfügung gestellten Mittel erst gar nicht verausgabt werden können.
Insbesondere nach den Erfahrungen diesen Jahres sind wir der Auffassung, dass die getroffene Regelung unzweckmäßig ist und insbesondere der gewünschten Vereins- und Bürgerfreundlichkeit nicht gerecht wird und stellen daher folgenden Antrag:
Die Abgabefrist für Zuschussanträge in der Richtlinie über die Verwendung der Bezirksausschussmittel entfällt ersatzlos.
Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 34. Sitzung des Rates vom 21.11.2012:
Beschluss:
"Der Rat der Stadt Siegen beschließt: Die Abgabefrist für Zuschussanträge in der Richtlinie über die Verwendung der Bezirksausschussmittel wird auf den 31.10. eines Jahres festgelegt.
Beratungsergebnis: Mehrheitlich dafür (einige Gegenstimmen), einige Enthaltungen"
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