von UWG Siegen

Antrag Schulwegsicherung und Beförderung von Schülerinnen und Schülern

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

„Die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern auf ihrem täglichen Weg von und zur Schulen zu erhöhen gehört zu den wichtigsten Zielen der Verkehrspolitik. Die Zahl der Kinder, die auf dem Schulweg verunglücken, ist immer noch zu hoch“ so formulierte es der Gem. RdErl des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr, des Kultusministeriums und des Innenministeriums NW am 05.10.1994. Um dieses Ziel zu erreichen, so der Runderlass weiter „sind Schulwegpläne, die Einrichtung von Schüler- oder auch Elternlotsendiensten und die Beförderung mit dem Schulbus weitere geeignete Mittel“. Diese Aussagen sind heute noch gültig und zugleich richtig und wichtig! Das zurzeit gültige Schulwegsicherungskonzept von 2002 ist in einigen Bereichen überholt. Durch die erfolgte Zusammenlegung von Schulstandorten, noch anstehenden Änderungen, Verlegungen und auch Schließungen von Schulen jeder Schulform werden Änderungen der Schülerströme eintreten, bzw. sind bereits eingetreten. Insoweit muss es gemeinsames Ziel von Politik und Verwaltung sein, die sich aus diesen Änderungen ergebenden Aktualisierungen des Planes, aber auch die daraus resultierenden Schulwegsicherungsmaßnahmen unverzüglich anzugehen und umzusetzen.

Siegen ist es in den letzten Jahren gelungen, seine Position als Bildungsstandort in der Region weiter auszubauen. Obwohl jeden Tag tausende von Schülerinnen und Schülern aus Siegen und der Region die verschiedenen Schulen unserer Stadt besuchen, fehlt es an einer umfassenden Evaluierung der tatsächlich entstehenden Verkehrsströme sowie an einem Konzept zur sinnvollen Lenkung der Verkehre und zur Sicherung dieser Wege für die Kinder und Jugendlichen. Ziel dieses aufzustellenden Planes ist zunächst die Bestandsaufnahme und Analyse des gegenwärtigen Zustandes der Verkehrssituation in der Stadt und der Schulwege. Im nächsten Schritt erst sollen - auch mit den Beteiligten - Verbesserungsvorschläge für die bestehenden Probleme entwickelt werden.

Die UWG Fraktion-Siegen wird häufig von besorgten Eltern auf die große Gefährdung ihrer Kinder durch stark zugenommenen Hol- und Bringverkehr an den Schulzentren im Stadtgebiet Siegen angesprochen. Diesen zum Teil berechtigten Beschwerden wollen wir mit unserem Antrag Rechnung tragen und den überholten Plan aus dem Jahr 2002 umfassend überarbeiten lassen. Bei der Erarbeitung sollen insbesondere die Orientierungshilfen des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Berücksichtigung finden und eine verstärkte Beteiligung der Betroffenen sowie des Jugendparlaments an den tatsächlichen Entscheidungsfindungsprozessen erfolgen. Da nach dem Kenntnisstand der Antragsteller eine zeitnahe Erarbeitung des Plans aus Kapazitätsgründen mit städtischen Mitarbeitern/innen nicht möglich ist, soll der Plan durch die Beauftragung eines geeigneten Büros erstellt werden.

Insoweit stellen wir folgenden Beschlussvorschlag:

Zur Sicherung der Schulwege für die Schülerinnen und Schüler Siegens sowie zur besseren Ausrichtung des öffentlichen Nahverkehrs und der anderen Verkehre in der Stadt wird das vorhandene Schulwegsicherungskonzept unter Einbeziehung der Orientierungshilfen für das Land NW bis zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 umfassend überarbeitet und neu gefasst. Kinder, Jugendliche, Eltern- und Lehrerschaft sowie das Jugendparlament Siegen werden in die Erarbeitung dieses Schulwegsicherungsplans einbezogen. Die Erstellung des Schulwegsicherungsplans wird ausgeschrieben. Der Schulausschuss ist regelmäßig über den Umsetzungsstand zu unterrichten.

Ergebnis:

Der Rat der Stadt Siegen ist in seiner Sitzung am 19.12.2012 dem Antrag der UWG einstimmig gefolgt. Das vorhandene, überalterte Schulwegsicherungskonzept wird bis zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 umfassend überarbeitet und erneuert. Eltern, Lehrer und das -auf UWG Initiative- neu gebildete Jugendparlament werden in diesen Prozess mit einbezogen. Die UWG wird diese Aussage des Rates und die Umsetzung weiter verfolgen.

Mehr »

von UWG Siegen

Antrag Bericht Haushaltsvollzug per 31.07.2012

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

entsprechend des Berichts über den Haushaltsvollzug 2012 wird bei der wichtigsten Ertragsart, der Gewerbesteuer, der Planansatz von 68 Mio. Euro in diesem Jahr voraussichtlich nicht erreicht werden. Bezüglich der Realisierung von Gewerbesteuereinnahmen, bzw. bei der Ermittlung des Steueranteils an der Lohn- und Einkommenssteuer wird in verschiedenen Städten von dem Recht gemäß § 21 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) derart Gebrauch gemacht, dass durch eigene Prüfer eine Teilnahme bei den Betriebsprüfungen der Finanzämter erfolgt. Hierbei werden z. B. nach Auskunft der Kölner Stadtverwaltung dort rund 1 Mio. pro eingesetzten Betriebsprüfer erwirtschaftet. Teilweise werden diese Prüfer, wir beispielsweise in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach gemeinschaftlich beschäftigt und gezielt eingesetzt. In Anbetracht der Tatsache, dass durch den Einsatz eigener Prüfer durchweg erfolgreiche Verbesserungen im Bereich der städtischen Steuereinnahme erzielt werden konnten, sind wir der Auffassung, dass im Vorfeld der Haushaltsberatungen 2013 geprüft werden sollte, ob eine derartige Beschäftigung eines eigenen Betriebsprüfers allein in Siegen oder zusammen mit anderen kreisangehörigen Städten und Gemeinden erfolgen sollte. Insofern erstellen wir folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Einsatz eigener Betriebsprüfer im Sinne vom § 21 FVG zu überprüfen und das Ergebnis dem Rat so rechtzeitig vor der Haushaltsberatung 2013 mitzuteilen, dass eine ggfs. erforderliche Einstellung einer Planstelle bzw. von Planstellen bereits im Stellenplan 2013 erfolgen kann.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 32. Sitzung des Rates vom 05.09.2012:

Beschluss:

"Der Bürgermeister wird beauftragt, den Einsatz eigener Betriebsprüfer im Sinne von § 21 FVG zu überprüfen und das Ergebnis dem Rat so rechtzeitig vor der Haushalts- planberatung 2013 mitzuteilen, dass eine ggfs. erforderliche Einstellung einer Plan- stelle, bzw. von Planstellenanteilen, bereits im Stellenplan 2013 erfolgen kann.

Beratungsergebnis: 4 Stimmen dafür (UWG), 50 dagegen,
8 Enthaltungen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

=>> Der Rat der Stadt Siegen nimmt den Bericht über den Haushaltsvollzug per 31.07.2012 zur Kenntnis."

Mehr »

von UWG Siegen

Antrag Haushaltsvollzug per 31.07.2012

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

entsprechend des Berichts über den Haushaltsvollzug 2012 wird bei der wichtigsten Ertragsart, der Gewerbesteuer, der Planansatz von 68 Mio. Euro in diesem Jahr voraussichtlich nicht erreicht werden. Bezüglich der Realisierung von Gewerbesteuereinnahmen, bzw. bei der Ermittlung des Steueranteils an der Lohn- und Einkommenssteuer wird in verschiedenen Städten von dem Recht gemäß § 21 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) derart Gebrauch gemacht, dass durch eigene Prüfer eine Teilnahme bei den Betriebsprüfungen der Finanzämter erfolgt. Hierbei werden z. B. nach Auskunft der Kölner Stadtverwaltung dort rund 1 Mio. pro eingesetzten Betriebsprüfer erwirtschaftet. Teilweise werden diese Prüfer, wir beispielsweise in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach gemeinschaftlich beschäftigt und gezielt eingesetzt. In Anbetracht der Tatsache, dass durch den Einsatz eigener Prüfer durchweg erfolgreiche Verbesserungen im Bereich der städtischen Steuereinnahme erzielt werden konnten, sind wir der Auffassung, dass im Vorfeld der Haushaltsberatungen 2013 geprüft werden sollte, ob eine derartige Beschäftigung eines eigenen Betriebsprüfers allein in Siegen oder zusammen mit anderen kreisangehörigen Städten und Gemeinden erfolgen sollte. Insofern erstellen wir folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Einsatz eigener Betriebsprüfer im Sinne vom § 21 FVG zu überprüfen und das Ergebnis dem Rat so rechtzeitig vor der Haushaltsberatung 2013 mitzuteilen, dass eine ggfs. erforderliche Einstellung einer Planstelle bzw. von Planstellen bereits im Stellenplan 2013 erfolgen kann.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 32. Sitzung des Rates vom 05.09.2012:

Beschluss:

"Der Bürgermeister wird beauftragt, den Einsatz eigener Betriebsprüfer im Sinne von § 21 FVG zu überprüfen und das Ergebnis dem Rat so rechtzeitig vor der Haushalts- planberatung 2013 mitzuteilen, dass eine ggfs. erforderliche Einstellung einer Plan- stelle, bzw. von Planstellenanteilen, bereits im Stellenplan 2013 erfolgen kann.

Beratungsergebnis: 4 Stimmen dafür (UWG), 50 dagegen,
8 Enthaltungen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

=> Der Rat der Stadt Siegen nimmt den Bericht über den Haushaltsvollzug per 31.07.2012 zur Kenntnis."

Mehr »

von UWG Siegen

Schulwegsicherung: Sonderkontrollen der Polizei Siegen-Wittgenstein

Kreis Siegen-Wittgenstein (ots) - Im Kreis Siegen-Wittgenstein finden verstärkt Verkehrskontrollen auf den Schulwegen statt. Am 22.08.2012 hat in Nordrhein-Westfalen das Schuljahr 2012/2013 begonnen. Als schwächstes Glied in der Kette der Verkehrsteilnehmer sind Kinder im Straßenverkehr besonderen Gefahren ausgesetzt. Dies gilt insbesondere für die Schulanfänger. Die Kinder haben so viele neue Eindrücke im Kopf, dass sie sich der Gefahr im Straßenverkehr oft überhaupt nicht bewusst sind. Seit Beginn des Schuljahres überwacht die Polizei bereits die Schulwege in ihrem täglichen Dienst. Den meisten Verkehrsteilnehmern ist nach den Sommerferien klar, dass nun die "I-Dötzchen" auf der Straße sind. Überprüfungen der Polizei zeigen auch, dass sich die meisten Verkehrsteilnehmer unmittelbar nach Schuljahresbeginn auf die Kinder und den gefährlichen Schulweg eingestellt haben. Sie fahren entsprechend rücksichtsvoll. Allerdings, und das bestätigen die Erfahrungen der letzten Jahre, ändert sich das Verhalten von vielen wieder. Der Schulbeginn ist aus dem Fokus gerückt. Aber gerade auch zu der nun anstehenden dunklen Jahreszeit, gehören Schulkinder zu den besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern. Daher führt die Polizei im Kreis Siegen-Wittgenstein diese Schwerpunktkontrolle ganz bewusst einige Wochen nach dem Schuljahresbeginn durch. Wie wichtig diese polizeilichen Kontrollen sind, zeigt ein Beispiel aus Hilchenbach: Dort war im Bereich des Schulweges in einer Tempo 30-Zone eine Dame mit ihrem Pkw mit 72 km/h unterwegs. Sie erwartet nun ein einmonatiges Fahrverbot, 4 Punkte und eine Geldbuße von 200,- Euro.

Bei Kontrollen an einem einzigen Tag wurden

- 103 Geschwindigkeitsverstöße - 15 Gurtverstöße - 12 Handybenutzungen während der Fahrt - 2 Ordnungswidrigkeiten von Schulbusfahrern - sowie 7 anderweitige Verkehrsordnungswidrigkeiten
festgestellt.

Die höchste gemessene Geschwindigkeit an diesem Tag lag bei 77 km/h bei erlaubten Tempo 50.

Hierdurch sahen wir uns veranlasst, diesen Antrag einzubringen.

Sollten auch Ihnen Gefahrenstellen auf dem Schulweg Ihrer Kinder auffallen, teilen Sie uns dies bitte mit.

Mehr »