von UWG Siegen

Antrag Geschwindigkeitsbegrenzung "In der Winchenbach"

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Verkehrsausschuss zu setzen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt in der Straße „In der Winchenbach“, von der Einmündung "Leimbachstraße" bis zum Beginn der „Hambergstraße“ eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h einzurichten.

Begründung:

Viele Autofahrer benutzen die Straße „In der Winchenbach“ als Abkürzung zwischen der "Leimbachstraße" und dem "Schleifmühlchen". Der Verkehr dort ist enorm angestiegen und es wird oft zu schnell gefahren, so dass Kindern und älteren Personen das Überqueren der Straße erschwert wird. In der angrenzenden „Hambergstraße“ ist eine solche Regelung bereits seit mehreren Jahren vorhanden.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 16. Sitzung des Verkehrsausschuss vom 04.10.2012:

"Beschluss:

Der Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Siegen überweist den Antrag der UWG- Fraktion zur Geschwindigkeitsbegrenzung in der Straße „In der Winchenbach“ in die Arbeitskommission des Verkehrsausschusses.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen"

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von UWG Siegen

Antrag Unterstützung der Einrichtung von Betriebskitas durch Unternehmen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung zu setzen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt die Schaffung von Kindertagesstätten in Industrie- und Gewerbegebieten, zusätzlich zur sozial-räumlichen Planung, zu unterstützen. Dazu sollen mit interessierten Unternehmen und möglichen Betreibern, also freien Trägern, Gespräche und Verhandlungen geführt werden mit dem Ziel, auch mittels Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen (durch entsprechende Vertragsgestaltung) eine Kinderbetreuung in der unmittelbaren Nähe des Arbeitsplatzes anzubieten.

Begründung:

Da auch die derzeitige Landesregierung die Einrichtung von Betriebskitas besonders fördern will, sollen entsprechende Gespräche geführt werden, damit auch in Siegen diese Form der gewerberäumlichen Jugendhilfeplanung begonnen werden kann. Dabei ist sicherzustellen, dass die anteilige Betriebskostenfinanzierung durch das Land geleistet wird. In die Planungen, auch und gerade zur Trägerschaft, sollen die Freien Träger einbezogen werden. Für die UWG-Siegen ist selbstverständlich, dass die entstehenden Betriebskitas den Standard der Siegener Kinderbetreuung erfüllen.

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von UWG Siegen

Antrag Resolution Betreuungsgeld

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet darum, die folgende Resolution auf die Tagesordnung der Ratssitzung zu setzen und darüber abstimmen zu lassen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf die Einführung eines Betreuungsgeldes zu verzichten und die dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von ca. 2,2 Milliarden € jährlich in Qualität, Ausbau und Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung zu investieren.

Begründung:

Die im Kinderförderungsgesetz (KiföG) vorgesehene Einführung eines Betreuungsgeldes ab 2013 - quasi als finanziellen Ausgleich für diejenigen Eltern, die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen für ihre Kinder nicht in Anspruch nehmen, ist bildungspolitisch abzulehnen. Mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) wurde der § 16 SGB VIII Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie um den Abs. 4 ergänzt: ... (4) Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wolen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden. Die Inanspruchnahme von Betreuungsgeld geschieht nicht unabhängig vom sozial ökonomischen Status der Eltern, Insbesondere die Erfahrungen in Norwegen, das seit 1998 ein Betreuungsgeld von ca. 400 € monatlich an Eltern zahlt, die keine staatlich unterstützten Betreuung nutzen, stimmen bedenklich. Das betreuungsgeld wurde dort umso stärker genutzt, je niedriger der Bildungsgrad der Eltern, insbesondere der Mütter, war und es wurde insbesondere von Eltern mit Migrationshintergrund bezogen. Wie erste Auswertungen des Statistischen Landesamtes Thüringen gezeigt haben, könnte sich auch in Thüringen eine ähnliche Entwicklung abzeichnen, das seit dem 1. Juli 2006 in der Form eines Landeserziehungsgeldes ein Betreuungsgeld zahlt. In einem im November 2007 vorgestellten Ländervergleich "Babies and Bosses" der OECD über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird ausdrücklich vor der Zahlung von Betreuungsgeldern gewarnt (*).

Auch aus Sicht der Bertelsmann Stiftung ist die Einführung eines Betreuungsgeldes nicht zu empfehlen. Ziel des KiföG solte es sein, allen Kindern den Zugang und die Teilhabe an frühkindlicher Bildung und Betreuung zu ermöglichen, damit alle Kinder ihre Fähigkeiten und Kompetenzen bestmöglich entfalten zu können. Die Einführung eines Betreuungsgeldes kann aber gerade dazu führen, dass Kinder keinen Zugang zu früher Bildung erhalten, da sich ihre Eltern für die Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes entscheiden. Dabei erscheint plausibel, dass diese Entscheidung maßgeblich vom sozio-ökonoischen Hintergrund der Eltern abhängen wird. Die OECD warnt in ihrem Ländervergleich "Babies and Bosses" ausdrücklich vor der Einführung eines Betreuungsgeldes. Der Deutsche Bundesjugendring lehnt die - auch perspektivische - Einführung eines Betreuungsgeldes ab. Durch ein Lebensunterhalt und -standard sicherndes Grundeinkommen für Kinder und ihre Eltern und die grundsätzliche Kostenfreiheit von Bildungs- und Betreuungsangeboten lassen sich das Erziehungsrecht der Eltern und der Kindeswillen auf der einen und die Rechte von Kindern auf Förderung ihrer Persönlichkeit auf der anderen Seite umfassend verwirklichen. Entsprechende Konzepte wären eine bessere Möglichkeit. Der Deutsche Caritasverband lehnt die Einführung eines Betreuungsgeldes in der Konstruktion als Ersatzleistung für die Nicht-Inanspruchnahme von öffentlicher Kindertagesbetreuung oder Kindertagespflege wegen der Besorgnis der lenkenden Wirkung ab. Es ist sicherzustellen, dass die Möglichkeit der uneingeschränkten Teilnahme an Angeboten der Kinderbetreuung für alle Kinder besteht.
Auf massive Kritik und Ablehnung stößt das Betreuungsgeld auch bei den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft, den Wirtschaftsforschungsinstituten wie HWWI, RWI und DIW und beim Handwerk. Sie fordern von der Bundesregierung einen Verzicht auf das Betreuungsgeld. Die Kosten der Einführung des Betreuungsgeldes würden sich - bezogen auf die aktuelle inderzahl und das Erwerbsverhalten der Eltern - immerhina uf 2,2 Milliarden Euro jährlich belaufen. Der Zeitpunkt für diese Resolution ist noch günstig, da erst nach der Sommerpause im Bundestag über den Gesetzentwurf abgestimmt wird.

(*) Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder unter drei Jahren - elterliche und öffentliche Sorge in gemeinsamer Verantwortung S. 36, Herausgeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 11018 Berlin, April 2008

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift über die 32. Sitzung des Rates vom 05.09.2012:

Beschluss:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf die Einführung eines Betreuungsgeldes zu verzichten und die dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von ca. 2,2 Milliarden Euro jährlich in Qualität, Ausbau und Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung zu investieren.

Beratungsergebnis: Mehrheitlich dafür, mehrere Enthaltungen"

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von UWG Siegen

Anfrage Friedhofshalle Seelbach

Sehr geehrte Frau Vorsitzende Katz,

der Pflegezustand der Seelbacher Friedhofhalle gibt immer wieder Anlass zu Beschwerden. Zwar wurden das Gebäude und die Stühle nunmehr einmal gereinigt, eine regelmäßige Reinigung erfolgt jedoch offensichtlich nicht. Des Weiteren wurden zwar Renovierungsarbeiten vorgenommen, die gleichermaßen dringend erforderliche neue Tür wurde bis zum heutigen Tage nicht installiert. Darüber hinaus ist das für Trauerfeiern erforderliche Musikinstrument ebenfalls in einem sehr schlechten Zustand. Eine Instandsetzung ist nach unserer Kenntnis offensichtlich zu kostenintensiv.

Aus diesem Grunde stellen wir folgende Fragen:

Wer ist zuständig für die Unterhaltsreinigung, wie sieht der vorgesehene Reinigungsintervall aus und wer führt die erforderlichen Kontrollen durch?
Ist die vorgesehene neue Tür bereits bestellt, bzw. wann wird diese eingebaut?
Besteht die Möglichkeit den unangemessenen Erhaltungszustand des Musikinstruments durch eine Instandsetzung zu verbessern oder eine Ersatzbeschaffung durchzuführen?

Ergebnis:

Herr Langenbach berichtet, die Unterhaltsreinigung werde durch das ortsansässige Blumenhaus vor jeder Trauerfeier erledigt. Beschwerden seien der Verwaltung nicht bekannt.
Die neue Tür werde in den nächsten Tagen eingebaut. Die Verzögerung habe sich dadurch ergeben, das eine optisch passende Tür nicht so ohne weiteres verfügbar war,
Das Musikinstrument leide unter Temperaturschwankungen, im Einzelfall kann auch eine unsachgemäße Bedienung zu Störungen geführt haben. Die Funktion sein einwandfrei. Derzeit werde in Kaan ein elektrisches Klavier getestet. Über das Ergebnis wird der Bezirksausschuss informiert werden.

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