von UWG Siegen
Anfrage Mittagstisch und Angebote für die Pausenverpflegung an Siegener Schulen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Steffen Mues,
der Stellenwert von Ernährung hat sich im System Schule und Kindergärten deutlich erhöht. Mittagstisch und Angebote für die Pausenverpflegung sind Teil eines Bildungsverständnisses, dass Gesundheit mit Lernerfolg und Bildungsqualität verknüpft. Es ist bekannt, dass immer mehr Kinder übergewichtig sind, ausgelöst durch falsche Ernährung und zu wenig Bewegung. Nach einem Erlass des Landes NRW „ Ganztagsschulen in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I (RdErl. vom 23.10.03 und 25.2.06) muss die „angebotene Verpflegung sich an den Grundsätzen gesunder Ernährung und den entsprechenden Zielsetzungen der Gesundheitserziehung orientieren.“ Außerdem ist das Betreiben eines Kiosks eine „äußere Schulangelegenheit“ und damit Sache der Schulträger, so eine Stellungnahme das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW Wie wichtig eine ausgewogene Ernährung für die Gesundheit und die Konzentrationsfähigkeit von Kindern ist, lässt sich auch in den Empfehlungen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung nachlesen. Dort heißt es unter anderem: „Der schnelle Griff zu Schokoriegel, Waffeln und Co. ist der falsche Weg, denn diese Lebensmittel sind in aller Regel zu süß und zu fettreich. Außerdem enthalten sie meist nur wenig oder gar keine Vitamine, Mineralstoffe, Ballaststoffe und sekundäre Pflanzenstoffe.“ Genau diese Waren werden aber oftmals über Automaten an Schulen vertrieben. Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang im Rahmen der nächsten Sitzung des Schulausschusses um die Beantwortung folgender Fragen:
- An wie vielen Schulen aller Schulformen in Siegen können die SchülerInnen Softdrinks oder Süßigkeiten an Automaten kaufen?
- An wie vielen dieser Schulen gibt es außer diesen Automaten keine Möglichkeit auf dem Schulgelände Speisen oder Getränke zu erwerben?
- Wie viele Schulen in Siegen beteiligen sich an den Schulobst- oder Schulmilchprogramm der EU?
- An wie vielen Schulen gibt es auf dem Schulgelände Süßigkeiten bzw. keinerlei Süßigkeiten zu kaufen?
- Wie viel kostet ein belegtes Brötchen an Schulen in den Siegener Schulen und wie viel ein Getränk? Bitte nennen Sie uns hierfür die ungefähre Preisspanne?
- Wer sind die Anbieter diese Pausenangebote?
- An wie vielen Schulen gibt es einen Mittagstisch?
- Von welchen Anbietern wird diese Verpflegung angeliefert und werden die Kälte- bzw. die Wärmeketten eingehalten?
- Wann und wie oft wurden von Seiten der Verwaltung Kontrollen durchgeführt?
- An welchen Schulen wird die Mittagsverpflegung von Eltern (als freiwilliges Angebot) sichergestellt?
- Inwieweit wird der Anspruch einer angemessenen / vollwertigen Ernährung (nach den Richtlinien der DGE) von Seiten der Schulverwaltung der Stadt Siegen geprüft?
- Inwieweit hat die Verwaltung bei den Anbietern geprüft, ob die Ernährungsangebote in Schulen keine gentechnisch veränderten Lebensmittel anbieten?
Wir wünschen mit der Antwort auf diese Anfrage nähere Informationen zur Ernährungssituation der Schülerinnen und Schüler in Siegen zu erhalten.
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von UWG Siegen
Anfrage Umsetzung inklusionspolitischer Leitlinien
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verbietet die Diskriminierung von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in allen Lebensbereichen. Sie fordert von den Unterzeichnerstaaten, zu denen auch die Bundesrepublik Deutschland gehört, für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen einzutreten. Kindern mit Behinderungen muss demnach etwa die Teilnahme am allgemeinen Bildungssystem ermöglicht werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung Siegen bisher getroffen, um die Inklusion von Kindern mit Behinderung an den Regelschulen zu fördern?
- Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um inklusionspolitische Ziele zu erreichen?
- Wie viele Kinder mit Behinderung werden derzeit an Regelschulen unterrichtet?
- Hat die Verwaltung Kenntnis darüber, wie viele Kinder mit Behinderung voraussichtlich in den kommenden Jahren an Regelschulen unterrichtet werden?
- Welche Auswirkungen hat die Inklusion von Kindern mit Behinderung an Regelschulen auf die Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung (KsF)?
von UWG Siegen
Anfrage Schüler- und Jugendparlament
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
nachdem der Rat der Stadt Siegen bereits im Jahr 2009 die Vorbereitungen für die Einrichtung eines Schüler- und Jugendparlaments in Siegen beschlossen hatte, wurde im Rahmen der auf die Jugendhilfeausschusssitzung vom 13.01.11 folgenden Diskussion eine Informationsveranstaltung am 17.03.11 im Ratssaal der Stadt Siegen durchgeführt. Hierbei wurde deutlich, dass die entgegen der konkreten Beschlussfassung von der Stadt Siegen präferierte Konzeption zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entscheidungen, z.B. durch ein Jugendforum der Stadt Siegen, der Einrichtung eines Jugendpolitischen Stammtisches usw. von den anwesenden Jugendlichen als nicht ausreichend angesehen wird.
Die Jugendlichen haben sich eindeutig für die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes ausgesprochen, wobei man an einer eigenen Lösung in Anlehnung an die Kinder- und Jugendparlamente in Hagen, Dillenburg und Marburg interessiert ist.
Die von der Stadt Siegen vorgeschlagenen Beteiligungsmechanismen sowie die Schaffung einer Plattform für die Öffentlichkeitsarbeit werden durchaus begrüßt; sie sollten jedoch mehr die Arbeitsebene des Kinder- und Jugendparlaments darstellen und somit auch von den Kindern und Jugendlichen selbst- und eigenverantwortlich organisiert werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Schlussfolgerungen zieht die Verwaltung aus den Ergebnissen der Informationsveranstaltung?
- Wird die Verwaltung nunmehr endlich ein Verfahren zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes administrativ vorbereiten?
- Wie ist die vorgesehene Zeitfolge, bzw. bis wann sollen die Vorbereitungen zur Einrichtung eines Kinder und Jugendparlamentes abgeschlossen sein, bzw. wann könnte die erste Wahl zur Einrichtung eines Kinder und Jugendparlamentes stattfinden?
Darüber hinaus wird mit der Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments eine verwaltungsmäßig bereitzustellende personelle und sachliche Unterstützung erforderlich werden. In Marburg wird diese Aufgabe z.B. von einer engagierten Jugendsozialarbeiterin wahrgenommen, die sich dieser Aufgabe mit 50% ihrer regelmäßigen Arbeitszeit widmet. Insoweit bitten wir weiterhin um die Beantwortung folgender Frage:
Kann diese Aufgabe mit dem bestehenden Personal und den zurzeit zugewiesenen Stellen auch in Siegen wahrgenommen werden?
Soweit diese Frage mit "Nein" beantwortet werden sollte:
Wie wird der erforderliche Personalaufwand für die Stadt Siegen eingeschätzt?
Frau Bammann (Stadträtin) nimmt in der Sitzung des Rates am 06.04.2011 zu den Fragen wie folgt Stellung:
1. Die Veranstaltung am 17.03.2011 unter dem Titel: "Ein Schüler- und Jugendparlament in Siegen? - Eure Meinung ist gefragt!" richtete sich an Kinder und Jugendliche ab Jahrgangsstufe 5, die Interesse an einem offenen Austausch mit Politik und Verwaltung zum o. g. Thema hatten. Entsprechend dieser inhaltlichen Vorgabe ist festzuhalten, dass sich die ca. 40 anwesenden Kinder und Jugendlichen mehrheitlich für die Einrichtung eines Schüler- und Jugendparlamentes aussprachen. Die Schlussfolgerung daraus ist die Erarbeitung einer entsprechenden Konzeption mit allen interessierten Kindern und Jugendlichen im Rahmen eines 2-tägigen Workshops am 27./28. Mai 2011.
2. Ja - die Verwaltung arbeitet gemeinsam mit dem Stadtjugendring Siegen e. V. seit 2010 an der Thematik. Neben der "administrativen Vorbereitung" von Verwaltungsseite wurde dabei großer Wert auf den Dialog mit den Kindern und Jugendlichen und die Einbeziehung von deren Ideen, Anregungen und Forderungen gelegt. Es haben - mit unterschiedlicher Resonanz auf Seiten der Politik - mittlerweile 4 Veranstaltungen und 2 Sitzungen des Jugendhilfeausschusses stattgefunden, in denen die Thematik ausführlich diskutiert wurde.
3. Wie bereits während des Jugendforums am 17.03.2011 öffentlich angekündigt werden die folgenden nächsten Schritte umgesetzt:
Wochenend-Workshop zur Konzeptentwicklung mit Kindern und Jugendlichen unter fachlicher Begleitung am 27./28. Mai 2011,
Beratung und Verabschiedung des Konzeptes für das Schüler- und Jugendparlemant der Stadt Siegen im Jugendhilfeausschuss (21.06.2011),
Beratung und Verabschiedung des Konzeptes für das Schüler- und Jugendparlemant der Stadt Siegen im Haupt- und Finanzausschuss (06.07.2011),
Beratung und Verabschiedung des Konzeptes für das Schüler- und Jugendparlemant der Stadt Siegen im Rat (20.07.2011)
Einrichtung des Schüler- und Jugendparlamentes der Stadt Siegen im 2. Halbjahr 2011 (inkl. sämtlicher Vorbereitungen bis zur Konstituierung und unter dem Vorbehalt, dass notwendige Haushaltsmittel - falls benötigt - zur Verfügung stehen).
Zusatzfragen: Kann diese Aufgabe mit dem bestehenden Personal und den zurzeit zugewiesenen Stellen auch in Siegen wahrgenommen werden? Wie wird der erforderliche personalaufwand eingeschätzt?
Antwort: Analog zu den berichteten und recherchierten Erfahrungen anderer Kommunen wird der Personalaufwand für die Stadt Siegen mit mindestens 1/2 Fachkraftstelle eingeschätzt. Bei einer mit der Stadt Hagen vergleichbaren Lösung (Zentrale Jugendvertretung + mehrere Bezirks-Jugendräte) muss mit mindestens 1 Fachkraftstelle geplant werden. Diese zusätzlichen Aufgaben können mit dem bestehenden Personal nicht wahrgenommen werden. Die Aufgaben des Kinder- und Jugendschutzes sowie die Kernaufgaben der Jugendpflege (Freizeiten, Ferienspaß, Internationale Jugendbegegnung etc.) können nicht wegfallen. Ich gehe davon aus, dass dies politisch auch nicht gewollt ist.
Andere personelle Überlegungen befinden sich noch im Stadium der internen Planung und Abstimmung mit der Hauptverwaltung.
von UWG Siegen
Antrag Siegen als "Fairtrade-Stadt"
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 25.05.2011 zu setzen:
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Siegen beteiligt sich an der Kampagne "Fairtrade-Towns" und strebt den Titel "Fairtrade-Stadt" an. Mit dieser Entscheidung beschließt die Stadt Siegen gleichzeitig als ersten Schritt, dass bei allen Rats- und Ausschusssitzungen sowie im Bereich des Büros des Bürgermeisters Kaffee und ein weiteres Produkte aus fairem Handel verwendet werden. Zur Erlangung des Titels "Fairtrade-Stadt" verpflichtet sich die Stadt Siegen, im Weiteren Maßnahmen zu ergreifen und folgende vier zusätzlich geforderte Kriterien zu erfüllen:
Die Bildung einer lokalen Steuerungsgruppe, die auf dem Weg zur "Fairtrade-Stadt" die Aktivitäten vor Ort koordiniert. Das Angebot gesiegelter Produkte des Fairen Handels in den lokalen Einzelhandelsgeschäften und den Ausschank von Fairtrade-Produkten in Cafés und Restaurants zu unterstützen. Die Verwendung von Fairtrade-Produkten in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen und die Durchführung von Bildungsaktivitäten zum Thema "Fairer Handel" anzuregen. Die Unterrichtung der örtlichen Medien über alle Aktivitäten auf dem Weg zur "Fairtrade-Stadt".
Begründung:
Bereits heute erfolgt durch verschiedene Maßnahmen der Stadt Siegen die Unterstützung des Fairen Handels. Auch im Bereich des örtlichen Einzelhandels verfügt Siegen über ein breites Angebot an Verkaufsstätten von Produkten aus dem fairen Handel. Weiter gibt es Aktivitäten in Schulen, Kirchengemeinden, öffentlichen Einrichtungen und Weiterbildungseinrichtungen der Stadt Siegen die das Kriterium der Erlangung des Titels "Fairtrade-Stadt" teils erfüllen.
Die Beteiligung an der Kampagne "Fairtrade Towns" wäre ein weiterer Baustein in der Unterstützung des Fairen Handels und der Gewinnung örtlicher Akteure. Diese Aktion ist gleichzeitig Antrieb für neue Veranstaltungen und Projekte. Die Stadt Siegen würde Mitglied in einer weltweiten Kampagne, an der sich bereits 600 Städte in 18 Ländern beteiligen. Darunter auch Städte wie z. B. Dortmund.