von UWG Siegen

Angebote des Siegerlandmuseums für Schulkinder

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

das Thema Bildung ist nach wie vor in aller Munde. Ein zentraler Kritikpunkt sind dabei insbesondere die mangelnden Kenntnisse und damit verbunden das überwiegend nur schwach ausgebildete Interesse an unserer geschichtlichen und gesellschaftspolitischen Entwicklung. Laut staatlichem Bildungsauftrag sollen zwar alle Schulen auch mit außerschulischen Standorten zusammenarbeiten; in der Praxis klaffen Anspruch und Wirklichkeit indes oft weit auseinander.
Wir sind der Überzeugung dass gerade das Siegerlandmuseum eine fantastische Möglichkeit bietet, Schülerinnen und Schülern das Thema Regionalgeschichte näher zu bringen.

Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen:

Wie viele Schulklassen aus Siegen haben in den Jahren 2008, 2009 und 2010 das Siegerlandmuseum besucht?
Wie viele Schulklassen aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein (ohne Siegen) haben in den Jahren 2008, 2009 und 2010 das Siegerlandmuseum besucht?
Wie viele Klassen haben an Museumsführungen teilgenommen?
Welche Art von Museumsführungen waren das?
Gibt es museumspädagogische Angebote seitens des Siegerlandmuseums außer denen der Jugendkunstschule?
Gibt es sowohl kostenpflichtige als auch kostenfreie Angebote?
Wie werden die Schulen über die Angebote des Siegerlandmuseums informiert?
Wurden seitens der Schulen Wünsche an das SLM herangetragen, die nicht umsetzbar waren?
Gibt es eigene Aktivitäten des SLM mit Schulen einen Besuch des Museums und die damit verbundenen Möglichkeiten vorzubereiten und wie sehen diese konkret aus? Soweit den Schulen hierzu Informationsmaterial zur Verfügung gestellt wird, bitten wir den Ausschussmitgliedern dieses mit der Einladung zur Verfügung zu stellen.
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.

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von UWG Siegen

Anfrage Zusatzmittel für die kommunale Theaterlandschaft

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wie zu erfahren war, beabsichtigt die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW, Frau Ute Schäfer, zusätzlich 4,5 Millionen Euro für die Unterstützung der kommunalen Theaterlandschaft zur Verfügung zu stellen.

Hierzu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Gehört die Stadt Siegen zu den 21 nordrhein-westfälischen Städten, denen eine derartige Unterstützung in Aussicht gestellt wurde?
  2. Für welche Bereiche der „Theaterlandschaft“ sollen die Zusatzmittel eingesetzt werden?
  3. Gibt es bereits Kenntnisse, wie die Mittel auf die 21 Städte verteilt werden sollen?

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von UWG Siegen

Zusatzmittel für die kommunale Theaterlandschaft

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wie zu erfahren war, beabsichtigt die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW, Frau Ute Schäfer, zusätzlich 4,5 Millionen Euro für die Unterstützung der kommunalen Theaterlandschaft zur Verfügung zu stellen.

Hierzu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Gehört die Stadt Siegen zu den 21 nordrhein-westfälischen Städten, denen eine derartige Unterstützung in Aussicht gestellt wurde?
Für welche Bereiche der „Theaterlandschaft“ sollen die Zusatzmittel eingesetzt werden?
Gibt es bereits Kenntnisse, wie die Mittel auf die 21 Städte verteilt werden sollen?

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von UWG Siegen

Anfrage Witterungsbedingte Schäden im Straßennetz der Stadt Siegen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

gleichwohl die Winterzeit, rein kalendarisch betrachtet, erst knapp einen Monat alt ist, sind durch den sehr frühen und intensiven Wintereinbruch in der aktuellen Auftauphase bereits umfangreiche Schädigungen der Straßenbeläge in Siegen erkennbar. Diese gehen erkennbar über das normalerweise auftretende Maß hinaus und werden hinsichtlich der erforderlichen Reparaturen mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden sein. Wir sind uns darüber im Klaren, dass eine abschließende Feststellung der eingetretenen Schädigungen erst im Frühjahr möglich sein wird. Gleichwohl bitten wir bereits jetzt um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie beurteilt die Verwaltung die bisher aufgetretenen Schäden?
  2. Geht die Verwaltung davon aus, dass die Schäden mit den bisher im Haushalt eingestellten Finanzmitteln zu beseitigen sind?
  3. Bis wann wird dem Rat eine abschließende Situationsbeurteilung mit einer annähernd genauen Kostenschätzung vorgelegt werden können?

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