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Post in Geisweid (Markstraße 53)- Parksituation.
Kurzzeitparkplätze für die Postfiliale in Geisweid
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
für die Poststelle in Geisweid werden dringend besser zugängliche und verfügbare Kurzzeitparkplätze benötigt. Gerade für Kundinnen und Kunden, die nur kurz Briefe oder Pakete abgeben bzw. abholen möchten, wäre eine entsprechende Parkmöglichkeit eine große Erleichterung.
In Anlehnung an die Brötchentaste in Siegen Mitte, wäre hier eine vergleichbare Lösung vorstellbar. Um die postalische Nahversorgung durch die neue Poststelle für die Geisweider BürgerInnen sicher zu stellen und ein attraktives Angebot zu schaffen, bitten wir die Möglichkeit von einigen wenigen Kurzzeitparkplätzen zu prüfen und ggfls. einzurichten.
Wir bitten daher zu prüfen, ob die Einrichtung bzw. Ausweisung von Kurzzeitparkplätzen in unmittelbarer Nähe der Poststelle umsetzbar ist. Eine zeitlich begrenzte Parkmöglichkeit würde den Besuch der Poststelle erleichtern und zugleich dazu beitragen, die Parksituation vor Ort besser zu organisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Bell
Fraktionsvorsitzender
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Mit moderner Technik gegen illegale Müllentsorgung
Mit moderner Technik gegen illegale Müllentsorgung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
illegale Müllablagerungen sind auch in Siegen immer wieder ein Ärgernis. Sie verschandeln das Stadtbild, verursachen zusätzliche Kosten für die Allgemeinheit und führen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu berechtigtem Unverständnis.
Die UWG Siegen möchte deshalb prüfen lassen, ob moderne technische Lösungen nach dem Vorbild der Stadt Bad Nauheim auch in Siegen eingesetzt werden können.
Bad Nauheim hat ein Pilotprojekt mit sogenannten „Wildmüllblitzern“ gestartet. Dabei handelt es sich nicht um eine klassische dauerhafte Videoüberwachung.
Mithilfe von Kameratechnik und künstlicher Intelligenz werden typische Vorgänge einer illegalen Müllablagerung erkannt. Erst bei einem entsprechenden Verdachtsfall wird eine kurze Bildsequenz gesichert.
Nach Angaben der Stadt Bad Nauheim wurde das System von Beginn an unter Einbeziehung des Datenschutzes entwickelt. Unbeteiligte Personen sollen geschützt, Bildbereiche zunächst verpixelt und Daten nur anlassbezogen verarbeitet werden. Die endgültige Bewertung eines Verdachtsfalls erfolgt nicht durch die KI, sondern durch autorisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung.
Für die UWG Siegen ist klar: Der Schutz persönlicher Daten muss gewährleistet bleiben. Gleichzeitig darf Datenschutz nicht dazu führen, dass neue technische und datensparsame Möglichkeiten von vornherein ungeprüft bleiben.
Daher stellen wir folgenden Antrag:
Die Verwaltung soll prüfen unter welchen rechtlichen, technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen ein vergleichbares System zur Bekämpfung illegaler Müllablagerungen in Siegen eingesetzt werden könnte.
Dabei soll insbesondere geprüft werden,
- ob ein zeitlich und räumlich begrenztes Pilotprojekt an besonders stark von illegalen Müllablagerungen betroffenen Standorten möglich ist,
- ob eine KI-gestützte und ausschließlich anlassbezogene Erfassung nach dem Vorbild Bad Nauheims technisch umgesetzt werden kann,
- wie verhindert werden kann, dass unbeteiligte Bürgerinnen und Bürger erfasst beziehungsweise identifizierbar gespeichert werden,
- welche Anforderungen sich aus der DSGVO und dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen ergeben,
- ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung die Grundlage für ein entsprechendes Pilotprojekt bilden kann,
- welche Kosten für Anschaffung, Betrieb und Betreuung eines solchen Systems entstehen würden und
- ob hierzu ein Austausch mit der Stadt Bad Nauheim sowie dem dort eingesetzten Anbieter sinnvoll ist.
Die Verwaltung soll die zuständige Datenschutzbeauftragte beziehungsweise den zuständigen Datenschutzbeauftragten der Stadt frühzeitig in die Prüfung einbeziehen und, soweit erforderlich, eine Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen vornehmen.
Saubere Stadt und Datenschutz zusammendenken!
Unser Ziel ist keine flächendeckende Überwachung des öffentlichen Raumes. Es geht vielmehr darum, gezielt dort anzusetzen, wo illegale Müllablagerungen wiederholt auftreten und die Allgemeinheit für Reinigung und Entsorgung aufkommen muss.
Neue Technologien können Möglichkeiten eröffnen, die es bei herkömmlichen Überwachungskameras nicht gab. Deshalb sollte Siegen prüfen, ob sich mit anlassbezogener Speicherung, automatischer Verpixelung, kurzen Speicherfristen und klar definierten Zugriffsrechten eine Lösung entwickeln lässt, die sowohl dem Datenschutz als auch dem berechtigten Interesse an einem sauberen öffentlichen Raum Rechnung trägt.
Andere Städte gehen hier bereits neue Wege. Die UWG Siegen möchte, dass auch Siegen diese Möglichkeiten sachlich und ergebnisoffen prüft.
Sauberkeit, Datenschutz und moderne Technik müssen kein Widerspruch sein.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Bell
Fraktionsvorsitzender
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E-Bike-Ladestationen im Innenstadtbereich


Antrag gemäß § 9 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energie
E-Bike-Ladestationen im Innenstadtbereich
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
immer mehr Bürgerinnen und Bürger entscheiden sich für das Fahrrad als umweltfreundliche Alternative zum Auto. Insbesondere das Elektrofahrrad (E-Bike) wird immer beliebter. Es ermöglicht, Steigungen und weite Strecken mit geringer Anstrengung zu bewältigen. Auch im innerstädtischen Verkehr und im Tourismus und Freizeitbereich nimmt der Anteil der Elektrofahrräder kontinuierlich zu. Derzeit fehlen in Siegen jedoch Angebote, Elektrofahrräder bequem und sicher im öffentlichen Raum laden zu können.
Die Ladestation am Herrengarten ist leider nur bedingt dazu geeignet. Voraussetzung zur Nutzung ist, dass die RadfahrerInnen ein wenig verbreitetes, herstellerspezifischer Adapterkabel mit sich führen.
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Innenstadtbereich öffentliche Ladestationen für E-Bikes einzurichten. Vorzugsweise eine Station im Oberstadtbereich und eine in der Unterstadt. Hierbei sollte berücksichtigt werden:
- a. Die Ladestation sollten an zentralen Orten mit guter Erreichbarkeit aufgestellt werden.
- b. Die Ladestationen sollten abschließbare Fächer mit Steckdose zur Aufnahme von Ladegerät und Akku enthalten.
- c. Die Ladestationen werden mit Abstellbügeln ausgestattet. Für Fahrräder, deren Akku sich nicht entnehmen lässt, werden Steckdosen in der Nähe der Abstellanlagen bereitgestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit Gastronomiebetrieben aufzunehmen. Ziel ist, dass diese Betriebe mit entsprechenden Aufklebern darauf hinweisen, dass bei Ihnen Gäste ihre Fahrradakkus kostenlos laden können (Vorbild "Nette Toilette").
Mit freundlichen Grüßen
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Achim Bell |
gez. Michael Groß Bündnis 90/Die Grünen |