In der Ratsversammlung werden die grundsätzlichen Entscheidungen getroffen und die Weichen für die künftige Entwicklung der Stadt gestellt. Im Bereich der ihr vorbehaltenen Aufgaben kann die Ratsversammlung bestimmte Entscheidungen teils auf die Bürgermeisterin/den Bürgermeister, teils auf den neu geschaffenen Hauptausschuss übertragen. Im übrigen Aufgabenbereich kann sie die Entscheidung außerdem den zuständigen Fachausschüssen überlassen.

Die Ratsversammlung - anderswo heißt sie Stadt- oder Gemeindevertretung, manchmal Bürgerschaft - trifft alle für die Gemeinde wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten, schreibt die Gemeindeordnung für Siegen vor. Sie entscheidet beispielsweise endgültig über den Bau von Kindergärten und Altenheimen, Schulen und Straßen, Sportanlagen und kulturellen Einrichtungen. Die wohl wichtigste Aufgabe der Ratsversammlung allerdings ist es, den Haushalt und damit alle städtischen Ausgaben zu genehmigen.

Bell, Achim

Profil anzeigen

Krumm, Heike

Profil anzeigen

Grisse, Karl-Robert

Profil anzeigen

Englert, Franz

Profil anzeigen

Schneider, Rainer

Profil anzeigen

Grimm, Benjamin

Profil anzeigen